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Förderung Denkmalpflege

Was wird gefördert?

Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen. Entscheidung über Förderanträge nach einem festgelegten Antragsverfahren, das insbesondere folgende Punkte umfasst: Beratung der Denkmaleigentümer, Planer, Fachleute, Prüfung der Zuschussanträge und Ermittlung der Priorität und der zuschussfähigen Kosten, Mitwirkung bei der Aufstellung der Finanzierungspläne zur Verwirklichung der Maßnahmen, Koordination anderer Fördergeber (z. B. Denkmalstiftung Baden-Württemberg, Deutsche Stiftung Denkmalschutz), Prüfung der Verwendung der erteilten Zuschüsse entsprechend den denkmalpflegerischen Zielen.

Zielsetzung

Verteilung der Zuschussmittel zur Erhaltung und Pflege der Bau- und Kunstdenkmale gemäß konservatorischer Konzepte und fachlicher Ziele nach landeseinheitlichen Grundsätzen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Private Denkmaleigentümer,
  • Städte und Gemeinden,
  • Landkreise,
  • Kirchengemeinden

Weitere Informationen

Landesweite Zuständigkeit

Landesweite Zuständigkeit

​Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 83.2

Bianka Hinsberger
0711 904-45165
E-Mail senden