Förderung der kommunalen Abwasserbeseitigung
Was wird gefördert?
Auf Grundlage der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2024 (FrWw 2024) werden Ausgaben für Investitionen, die zum Betrieb der öffentlichen Abwasserbeseitigung unmittelbar erforderlich sind gefördert. Außerdem können Ausgaben für Ingenieurleistungen, Ausgaben für Abwasserbeseitigungsmaßnahmen zur Umsetzung von Strukturgutachten, Ausgaben für Maßnahmen zur Eliminierung organischer Spurenstoffe sowie Ausgaben für verschiedene Gutachten und Konzeptionen gefördert werden. Nähere Regelungen, Fördervoraussetzungen und Förderhöhe sind der FrWw 2024 zu entnehmen.
Zielsetzung
Das Land gewährt Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse. Mit den Zuwendungen sollen insbesondere Vorhaben zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung und zur wasserwirtschaftlichen Daseinsvorsorge entsprechend den Zweckbestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) gefördert werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Eigentümer oder rechtmäßige Betreiber von Wasserkraftanlagen oder Querbauwerken.
Zuwendungen können Unternehmen erhalten, wenn sie die Kriterien der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen:
- Jahresumsatz geringer als 10 Mio. Euro bzw. 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme geringer als 10 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro,
- weniger als 50 bzw. 250 Beschäftigte,
- Beteiligung eines Nicht-KMU am Unternehmen geringer als 25 Prozent,
- Zuwendungen innerhalb der letzten drei (Steuer-) Jahre unter 200.000 Euro.
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zu den Rechtsgrundlagen, den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren entnehmen Sie bitte den Zuwendungsrichtlinien des Umweltministeriums für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben (FrWw2024).