To the main navigation

Fördergrundsätze "Kleine Wasserkraft"

Was wird gefördert?

  • Auf der Grundlage der Fördergrundsätze „Kleine Wasserkraft – Neufassung 2017“ werden Folgende Maßnahmen gefördert:
  • Technische Modernisierung von im Betrieb befindlichen Anlagen einschließlich der Erfüllung der Anforderungen nach §§ 33 bis 35 WHG. Dies gilt für Anlagen mit einer Leistung >= 100 kW und < 1.000 kW.
  • Revitalisierungen von bestehenden, momentan nicht im Betrieb befindlichen Anlagen oder Querbauwerken einschließlich der Erfüllung der Anforderungen nach §§ 33 bis 35 WHG. Dies gilt ebenfalls für Anlagen mit einer Leistung >= 100 kW und < 1.000 kW.
  • Anlagen mit einer Leistung >= 100 kW und < 1.000 kW zur Erschließung ökologisch verträglicher Potenziale. Grundlage für die Potenzialermittlung sind die Landespotenzialstudien. Dabei sind die Anforderungen der §§ 33 bis 35 WHG einzuhalten.

Zielsetzung

Ziel ist es, die technische Modernisierung der kleinen Wasserkraft zu fördern und die vorhandenen Potenziale unter Beachtung der ökologischen Rahmenbedingungen effizient zu nutzen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Eigentümer oder rechtmäßige Betreiber von Wasserkraftanlagen oder Querbauwerken.

Zuwendungen können Unternehmen erhalten, wenn sie die Kriterien der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen:

  • Jahresumsatz geringer als 10 Mio. Euro bzw. 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme geringer als 10 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro,
  • weniger als 50 bzw. 250 Beschäftigte,
  • Beteiligung eines Nicht-KMU am Unternehmen geringer als 25 Prozent,
  • Zuwendungen innerhalb der letzten drei (Steuer-) Jahre unter 200.000 Euro.

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Die Fördergrundsätze samt den notwendigen Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter folgendem Link:

Fördergrundsätze “Kleine Wasserkraft”

Fördergrundsätze "Kleine Wasserkraft"Kontakt

Fördergrundsätze "Kleine Wasserkraft" Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 53.1

Peter Dresen
0711 904-15315
E-Mail senden

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 52

Inge Köhler
0721 926-4143
E-Mail senden

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 52

Richard Liebetruth
0761 208-4340
E-Mail senden

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 52

Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Reutlingen, Stadtkreis Ulm

Rebekka Braun
07071 757-3937
E-Mail senden


Bodenseekreis, Landkreise Ravensburg, Sigmaringen, Tübingen, Zollernalbkreis

Sina Wohland
07071 757-6148
E-Mail senden


Landkreise Biberach, Zollernalbkreis

Gunther Reichardt
07071 757-3540
E-Mail senden