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Förderung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung mit finanziellen Förderprogrammen in den Bereichen Wasserwirtschaft und Naturschutz.

Umsetzungsstand

Maßnahmenumsetzung

Förderung

Synergien nutzen

Schritt für Schritt zum naturnahen Gewässer

Das Bild zeigt einen Fluss; links und rechts grüne Wiesen; eine eingezeichnete Brücke über den Fluss und mehrere bunte Männchen
Scrollytelling der Geschäftsstelle Gewässerökologie

Schritt für Schritt zum naturnahen Gewässer

Wie kann ich die Maßnahmen aus der Landesstudie Gewässerökologie in meiner Kommune umsetzen?
Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Revitalisierung von Gewässern hilft Ihnen weiter!

Scrollytelling “Revitalisierung von Gewässern in Kommunen”

Förderrichtlinien Wasserwirtschaft

Das Land Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur Revitalisierung von Gewässern gemäß den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2024 (FrWw 2024) mit einem Fördersatz von 85 Prozent. Dabei werden Maßnahmen innerhalb von Programmstrecken nach Wasserrahmenrichtlinie prioritär gefördert. Anträge auf Zuwendungen können über die jeweils zuständige untere Wasserbehörde bei den für die Antragsbewilligung zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden.

Wer kann einen Antrag stellen?
Kommunen und öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (zum Beispiel Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände)

Wo müssen die Anträge eingereicht werden?
Bei der jeweils zuständigen unteren Wasserbehörde. Für die Antragsbewilligung zuständig ist dann das jeweilige Regierungspräsidium.

Förderbereich Wasserwirtschaftliche Vorhaben 

Ökokonto

Freiwillige Aufwertungsmaßnahmen an Gewässern können als naturschutzrechtliche Ökokonto-Maßnahmen anerkannt und für die Kompensation eines späteren Eingriffs bevorratet werden. Für Kommunen besteht zudem die Möglichkeit der Bevorratung im bauplanungsrechtlichen Ökokonto.

Ökokonto

Landschaftspflegerichtlinie (LPR)

Die LPR fördert Maßnahmen im überwiegend öffentlichen Interesse des Naturschutzes, der Landschaftspflege oder der Landeskultur.

Landschaftspflegerichtlinie

Stiftung Naturschutzfonds

Unterstützt werden Projekte, die sich für den Naturschutz und die biologische Vielfalt einsetzen

Stiftung Naturschutzfonds

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Geschäftsstelle GewässerökologieKontakt

Geschäftsstelle Gewässerökologie Kontakt

Landesweit fachliche Zuständigkeit für Fragen der Gewässerökologie 
und zur Landesstudie Gewässerökologie

Nachrichten an die Geschäftsstelle Gewässerökologie

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Ansprechpersonen

Kompetenznetzwerk Umwelt (KNU) Bereich Gewässerökologie

Fachliche Beratung der unteren Verwaltungsbehörden

Sebastian Krieg
07071 757-3551
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