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Förderung für Schulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und Berufsbildungswerken nach § 28 LKJHG

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 71

Heidemarie Menzel-Herr
0711 904-17140
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Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 71

Stefanie Fieß
0721 926-4505
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Regierungspräsidium Freiburg

Referat 71

Hermann Rickmers
0761 208-6086
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Regierungspräsidium Tübingen

Referat 23

Ulrike d'Ouvenou
07071 757-177586
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Marcel Frey
07071 757-3858
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Gesetzliche Förderung der Personalkosten der Schulleiter und Lehrkräfte sowie der Sachkosten genehmigter privater Sonderschulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und an Berufsbildungswerken.

Zielsetzung

Erhalt und Ausbau einer flächendeckenden Versorgung gemeinsam durch öffentliche und private Sonderschulen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe und Berufsbildungswerke.