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Landwirtschaftsfachwerker/-in

Die Berufsausbildung zur Landwirtschaftsfachwerkerin / zum Landwirtschaftsfachwerker kommt in Frage für behinderte Menschen im Sinne des §§ 64 ff des Berufsbildungsgesetzes, die nach Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden können.

Ein solche Behinderung wird unterstellt, wenn:

  • der Auszubildende eine Förderschule besucht hat,
  • die Förderschule und die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit die Eignung für eine Vollausbildung verneint haben.

Allgemeine Grundlagen

Grundlage für die Berufsausbildung zur Landwirtschaftsfachwerkerin/zum Landwirtschaftsfachwerker ist die Regelung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt Baden-Württembergs über die Berufsausbildung und Prüfung zum Landwirtschaftsfachwerker vom 17. Juli 1981 GABl. S. 1496).

Regelung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg über die Berufsausbildung und Prüfung zum Landwirtschaftsfachwerker vom 17. Juli 1981 (GABl. S. 1496) verlängert durch Bekanntmachung vom 25. Oktober 1991 (GABL. S. 1136)

 

Weitere Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung zur Landwirtschaftsfachwerkerin/zum Landwirtschaftsfachwerker dauert drei Jahre und findet in speziell dafür geeigneten Einrichtungen statt. Eine Ausbildung ist in folgenden Betriebszweigen möglich:

Pflanzenproduktion:
a) Ackerbau
b) Grünlandnutzung
c) Obstbau
d) Weinbau
e) Feldgemüsebau
f) Waldbau

Tierproduktion:
a) Rinderhaltung
b) Schweinehaltung
c) Geflügelhaltung
d) Pferdehaltung
e) Schafhaltung

Für die Betriebszweige Grünlandnutzung und Pferdehaltung findet die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsbetrieben im Beruf Pferdewirt/in statt. In den übrigen Betriebszweigen in anerkannten Ausbildungsbetrieben im Beruf Landwirt/in

Ausbildungsinhalte

​Die Ausbildungsinhalte wurden aus den Inhalten des anerkannten Ausbildungsberufs Landwirtin/Landwirt entwickelt und umfassen beispielsweise

  • Grundkenntnisse der pflanzlichen und tierischen Erzeugung
  • Warten und Pflegen von Maschinen und Einrichtungen sowie einfache Instandsetzungen nach Anleitung
  • Grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit Metall, Holz und Kunststoffen
  • Einfache Kenntnisse der betrieblichen Zusammenhänge in der Ausbildungsstätte
  • Kenntnisse über Wirtschafts- und Sozialkunde nach dem Lehrplan für die Sonderberufsschule
  • Vertiefte Fertigkeiten und Kenntnisse in jeweils einem Betriebszweig der pflanzlichen und tierischen Erzeugung

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