Ausbildung / Approbation im InlandZahnmedizin
Studienbeginn AB dem 1. Oktober 2021
Ablauf und Durchführung
Ablauf und Durchführung
Änderung der ZApprO ab dem Studienbeginn 1. Oktober 2021:
Allgemeine Informationen
Für den Ablauf des Studiums und die Durchführung der Prüfungen ist allein die Universität zuständig.
Ansprechpartner:
Studiensekretariate der Vorsitzenden des entsprechenden Prüfungsausschusses an den Hochschulen in Baden-Württemberg
Medizinische Fakultät der Universität Freiburg
Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg
Medizinische Fakultät der Universität Tübingen
Medizinische Fakultät der Universität Ulm
Fakultät für klinische Medizin Mannheim der Universität Heidelberg
Zahnmedizinstudium in Deutschland
95 Approbationswesen Zahnmedizin
Landesweite Zuständigkeit
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW)
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart
Telefonsprechzeiten
Derzeit stark eingeschränkt! Bitte benutzen Sie vorrangig E-Mail!
Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen. Eingangsbestätigungen versenden wir im Regelfall nicht, sondern wir melden uns, sofern Unterlagen fehlen. Allgemeine Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden. Konkrete antragsbezogene Nachfragen bitte per E-Mail unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung sowie einer Rückrufnummer bei der jeweils zuständigen Ansprechperson.
95 Zahnmedizin Allgemein
Landesweite Zuständigkeit
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Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW)
Postfach 800709
70507 Stuttgart
Zahnmedizinstudium Allgemein
Kontakt: bitte benutzen Sie vorrangig eine E-Mail
Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen. Eingangsbestätigungen versenden wir im Regelfall nicht, sondern wir melden uns, sofern Unterlagen fehlen. Allgemeine Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden.
Konkrete antragsbezogene Nachfragen bitte per E-Mail unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung sowie einer Rückrufnummer bei der jeweils zuständigen Ansprechperson.