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Inländische Abschlüsse im GesundheitswesenHeilerziehungspflegeassistentin/­Heilerziehungspflegeassistent

Ausbildungsziel

Die Ausbildung soll dazu befähigen, Menschen, deren personale und soziale Identität und Inklusion durch Beeinträchtigung oder Behinderung erschwert ist, unter Anleitung einer sozialpädagogischen oder pflegerischen Fachkraft, zu begleiten, zu assistieren und zu pflegen.

Aufnahmevoraussetzungen

  1. Hauptschulabschluss
  2. Zusage für eine Praxisstelle
  3. Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
  4. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift

Ausbildungsverlauf

Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie umfasst mindestens 1280 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 1200 Stunden fachpraktische Ausbildung und endet mit einer staatlichen Prüfung.

Ausbildungskosten

Ob und in welcher Höhe Schulgeld erhoben wird, muss bei den Schulen erfragt werden. Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bzw. eine Förderung durch die Agentur für Arbeit in Betracht kommen.

Berufsbezeichnung

Zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilerziehungsassistentin" oder "Heilerziehungsassistent" bedarf es einer staatlichen Anerkennung durch das zuständige Regierungspräsidium. Dabei wird auch die persönliche Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.

Weitere Informationen zur Berufsausbildung

Heilerziehungsassistentin mit Schreibbrett

Berufnet

Bundesagentur für Arbeit

Hand hält Rechner

service-bw

Ausbildungsförderung online beantragen

Füße von Schülerinnen und Schülern

Staatlich anerkannte Schulen