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LebensmittelüberwachungAnerkennung als Gegenprobensachverständige/r
Voraussetzung für die Anerkennung als Gegenprobensachverständige/r
Wer als privater Sachverständiger oder private Sachverständige für Gegenproben auf der Basis des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder des Tabakerzeugnisgesetzes tätig sein möchte, benötigt eine Zulassung. Wie Sie diese erlangen können, erfahren Sie hier:
Sachverständige für Gegenproben (Inländer) - Zulassung beantragen
Sachverständige für Gegenproben (andere EU-/EWR-Staaten) - Zulassung beantragen
§ 24 Gesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (AGLMBG)
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