Förderung von Projekten kommunaler abfallentsorgungspflichtiger Körperschaften (aus KIF-Mitteln)
Das Land fördert Projekte kommunaler abfallentsorgungspflichtiger Körperschaften, die insbesondere zur Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft/Abfalltechnik beitragen. Bevorzugt werden Projekte, bei denen neue technische Lösungen zum Einsatz kommen.
Weiterhin werden auch Investitionen im Zusammenhang mit Kooperationen im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft gefördert.
Zielsetzung
Durch die finanzielle Zuwendung zu Einzelprojekten sollen vor allem innovative Maßnahmen der Abfallverwertung, Abfallbehandlung und der Abfalltechnik im weiteren Sinne zur Anwendung kommen und weitere Verbreitung finden.
Die Förderung von Maßnahmen im Zuge kommunaler Kooperationen bietet einen Anreiz zur überregionalen Zusammenarbeit und zu effizienteren abfallwirtschaftlichen Lösungen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Stadt- und Landkreise), Zweckverbände und Abfallentsorgungsgesellschaften, soweit Gemeinden und/oder Landkreise mit mehr als 50 v. H. an den Gesellschaften beteiligt sind.
Kontakt
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Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 54.2
N. N.
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 54.2
Pia Spirgath
0721 926-7573
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Regierungspräsidium Freiburg
Referat 54.2
Wolfgang Burger
0761 208-2150
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Regierungspräsidium Tübingen
Referat 54.2
N.N.