Landwirtschaft und FischereiÖkologischer Landbau
Der ökologische Landbau als besonders naturnahe Form der Landwirtschaft zielt auf hochwertige Lebensmittel zum gesunden Genießen ab, wobei als oberstes Prinzip ein möglichst geschlossener natürlicher Betriebskreislauf gilt. Dies erreicht man am besten dadurch, indem man Pflanzenbau und Tierhaltung miteinander kombiniert. Die Anzahl der auf einem Bio-Hof gehaltenen Nutztiere richtet sich dabei immer nach der Größe der bewirtschafteten Fläche. Als Tierfutter dient ein Teil der angebauten Pflanzen, als Dünger für die Felder die Ausscheidungen der Tiere. Ernte-Abfälle werden kompostiert und zur Bodenverbesserung genutzt.
Allerdings gibt es auch reine Garten- und Ackerbaubetriebe, die die Vorgaben einer ökologischen Kreislaufwirtschaft durch eine besonders gute Abfolge der Kulturpflanzen erfüllen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist landesweit für die Umsetzung der EU-Öko-Verordnung und des Öko-Landbaugesetzes zuständig.
Informationen und Vordrucke
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| Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum über Zuwendungen zur Stärkung des ökologischen Landbaus (VwV Stärkung Ökolandbau) | 2 MB |
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| Liste der in BW zugelassenen Kontrollstellen | 60 KB |
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| Meldung gemäß § 3 Absatz 2 Öko-Landbaugesetz | 1 MB | |
| Meldung gemäß § 10 der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung – Bio-AHVV | 1 MB | |
| ANLAGE 1 Angaben zu Betriebseinheiten nach Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) | 253 KB |
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| Verzeichnis | 190 KB |
Weitere Informationen
Allgemeinverfügungen nach Öko-Recht
Datenbank für ökologische Tiere
Leitfaden für die Bio-Zertifizierung eines Streuobst-Aufpreisprojektes (pdf, 7.5 MB)
Kontakt
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Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 33
Beate Gröbert
0721 926-2755
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