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Fachgruppe Mutterschutz: Regierungsbezirk StuttgartKontakt

Fachgruppe Mutterschutz am Regierungspräsidium Stuttgart

Zuständig im Regierungsbezirk Stuttgart. Dazu gehören die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Ludwigsburg, Schwäbisch Hall, der Hohenlohekreis, der Ostalbkreis, der Rems-Murr-Kreis, der Main-Tauber-Kreis und die Stadtkreise Stuttgart und Heilbronn.

Sie erreichen uns per E-Mail

Wenn Sie ein Anliegen haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit der Angabe des Beschäftigungsorts der Schwangeren oder Stillenden und Ihrer Frage. 
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Wir beantworten Ihre Fragen

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort, an dem die Schwangere oder Stillende arbeitet. Wählen Sie den Stadt- oder Landkreis aus, in dem sich der Arbeitsplatz befindet.

Fachgruppe Mutterschutz
0711 904-15499

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Unsere Postanschrift

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 54.3
Fachgruppe Mutterschutz
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart