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Ausbildung / Approbation InlandPsychotherapie

Schauspielerinnen / Schauspieler gesucht

zur Simulation von Patientengesprächen bei psychotherapeutischen Prüfungen in Baden-Württemberg.

 Weitere Informationen

Bild zeigt Studentinnen und Studenten in einem Hörsaal

Zugangsvoraussetzungen / Inhalt der Ausbildung

Bild zeigt Studentinnen und Studenten in einem Hörsaal

Zugangsvoraussetzungen / Inhalt der Ausbildung

Schauspielerinnen/Schauspieler für psychotherapeutische Prüfungen für die Simulation von Patientengesprächen in Baden-Württemberg gesucht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zwei Hände halten durchsichtige Kugel

Nach altem Recht

Psychologische Psychotherapeut/innen /
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen
  • Anmeldung zur staatlichen Prüfung
  • Erteilung der Approbation
  • Zweitschriften für Zeugnisse und Approbationen
  • Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildungsaufnahme
  • Staatlich anerkannte Ausbildungsstätten
Zwei Hände halten ein durchsichtiges Gehirn

Nach neuem Recht

Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten

 

  • Anmeldung zur staatlichen Prüfung
  • Erteilung der Approbation
  • Zweitschriften für Zeugnisse und Approbationen
  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Gleichwertigkeits- bzw. Bescheid zur Gleichwertigkeit des Bachelorabschlusses gem. § 9 Abs. 5 PsychThG

Zum 01.09.2020 hat sich das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) reformiert: Es gibt nun ein PsychThG – alte Fassung und ein PsychThG – neue Fassung. Da das PsychThG – neue Fassung eine Übergangsregelung enthält in § 27, nach der die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem PsychThG – alte Fassung noch bis 01.09.2032 mit Approbation abgeschlossen werden kann, ist nun nach der Ausbildung nach PsychThG – neue Fassung (neues Recht) und PsychThG – alte Fassung (altes Recht) zu unterscheiden. 

Nur Personen, die eine Approbation als Psychologische Psychotherapeutin / Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut nach dem PsychThG in der bis zum 31.08.2020 geltenden alten Fassung (altes Recht) oder als Psychotherapeutin / Psychotherapeut nach dem PsychThG der ab dem 01.09.2020 geltenden Fassung (neues Recht) besitzen, dürfen diese Berufsbezeichnungen „Psychologische Psychotherapeutin / Psychologischer Psychotherapeut“, „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ oder „Psychotherapeutin / Psychotherapeut“ führen und psychotherapeutische Heilkunde ausüben.