Anträge auf Arbeitsplatzausstattung, Hilfsmittel (z. B. Bildschirmarbeitsplatzbrillen) und bauliche Maßnahmen
Anträge auf Bildschirmarbeitsplatzbrillen
Wenn Sie eine Bildschirmarbeitsplatzbrille brauchen, stellen Sie bitte, bevor Sie einen Optiker beauftragen, formlos einen Antrag auf Kostenerstattung bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium (Ansprechpersonen siehe „Kontakt“ unter "Anträge auf Arbeitsplatzausstattung, Hilfsmittel und bauliche Maßnahmen"). Legen Sie bei erstmaligem Antrag auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille eine Verordnung der Augenärztin/des Augenarztes oder eine betriebsärztliche Verordnung der BG prevent bei. Wenn der Antrag von uns genehmigt ist, können Sie die Brille von einem Optiker anfertigen lassen. Die Originalrechnung mit der Bezeichnung „Bildschirmarbeitsplatzbrille“ reichen Sie unter Angabe Ihrer Kontoverbindung bei uns ein.
Weitere Informationen
Zuzahlungsfreie Bildschirmarbeitsplatzbrillen für beim Land Baden-Württemberg Beschäftigte
Anträge auf Arbeitsplatzausstattung, Hilfsmittel (außer Bildschirmarbeitsplatzbrillen)
Hier genügt ein formloser Antrag über die Schulleitung und ggf. das zuständige staatliche Schulamt an das jeweils zuständige Regierungspräsidium (Ansprechpersonen siehe „Kontakt“ unter "Anträge auf Arbeitsplatzausstattung, Hilfsmittel und bauliche Maßnahmen") mit
- einem fachärztlichen Attest über die Notwendigkeit der sächlichen Ausstattung
- Stellungnahme der Schulleitung, aus der hervorgeht, dass der Antrag unterstützt wird und dass weder ein Sabbatjahr noch eine Versetzung bevorsteht
- zwei Kostenvoranschlägen unterschiedlicher Hersteller
- ggf. Schwerbehindertenausweis in Kopie
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einer Stellungnahme der BG prevent (falls keine Schwerbehinderung vorliegt). Ein Termin dort kann über das BG prevent vereinbart werden.
Anträge auf bauliche Maßnahmen
Hier genügt ein formloser Antrag über die Schulleitung und ggf. das zuständige staatliche Schulamt an das jeweils zuständige Regierungspräsidium (Ansprechpersonen siehe „Kontakt“ unter "Anträge auf Arbeitsplatzausstattung, Hilfsmittel und bauliche Maßnahmen") mit
- einem fachärztlichen Gutachten über die Notwendigkeit der baulichen Maßnahme
- einer Stellungnahme der Schulleitung, die den Antrag unterstützt und aus der hervorgeht, dass weder ein Sabbatjahr noch eine Versetzung bevorsteht
- ggf. einem Schwerbehindertenausweis in Kopie
Regierungspräsidium Stuttgart
Sonja Karajan (Gymnasien, Berufliche Schulen)
0711 904-17163
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Miriam Mayer-Vorfelder (GHWRGS)
0711 904-17166
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Regierungspräsidium Karlsruhe
Jutta Unger
0721 926-3240
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Regierungspräsidium Freiburg
Clara Jahnke (Gymnasien, Berufliche Schulen)
0761 208-6235
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Daniela Frank (GHWRGS)
0761 208-6223
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Regierungspräsidium Tübingen
Ramona Keller
07071 757-2161
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