Schulartübergreifende FörderprogrammeFörderung Schülerbegegnungen mit Staaten Mittel- und Osteuropas
Was wird gefördert?
Förderung von Schülerbegegnungen mit Staaten Mittel- und Osteuropas. Gefördert werden Reise- und Fahrtkosten. Die Aufenthaltskosten im jeweiligen Gastland werden auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit von den Gastfamilien übernommen.
Förderung aus dem Landesjugendplan (LJP) bzw. im Falle Polens durch das Externer Link:Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) möglich. Die Abrechnung der Schülerzuschüsse erfolgt dezentral in den einzelnen Regierungspräsidien.
Zielsetzung:
Völkerverständigung, Partnerschaftliche Beziehungen
Wer kann einen Antrag stellen?
Für den deutsch-polnischen Schüleraustausch beträgt das Mindestalter der Schülerinnen und Schüler 12 Jahre, für alle anderen Länder kann der Antrag ab der 8. Klasse gestellt werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Internationale Schülerbegegnung mit Mittel- und Osteuropa
Internationale Schülerbegegnung - Landesjugendplan a10.2 (pdf)
Landesjugendplan - Anwendung Vordruck L2-L3 (pdf)
Landesjugendplan Teilnehmerliste Vordruck L2 (pdf)
Landesjugendplan Teilnehmerliste Vordruck L3 (pdf)
Landesjugendplan Teilnehmerliste Vordruck L3 (xlsx)
Richtlinien zum Landesjugendplan (pdf)
Internationale Schülerbegegnung mit Polen
Gemeinsamer Antrag deutsch-polnisches Jugendwerk Wniosek (pdf)
Hinweise zum gemeinsamen Antrag (pdf)
Richtlinien zum Landesjugendplan (pdf)
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Christina Eidher-Scorza
0711 904-17134
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Regierungspräsidium Karlsruhe
Karina Werli
0721 926-4484
E-Mail senden