Förderbereich Schulentwicklung und SchulpersonalFörderung von Horten an der Schule
Was wird gefördert?
Förderung von Horten nach § 45 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
Zielsetzung
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Bereitstellung von Betreuungsangeboten.
Wer kann einen Antrag stellen?
Örtliche Träger der Jugendhilfe, die Gemeinden und die anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 71
Tanja Stegmaier
0711 904-17142
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Regierungspräsidium Freiburg
Referat 71
Heike Lübben
0761 208-6091
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