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Finanzielle Unterstützung für Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im Ländlichen Raum

Was wird gefördert?

Auf Grundlage der Fördergrundsätze werden gefördert: Investitionskosten, Eigenleistungen, Ingenieurleistungen und satzungsgemäße Klär- und Kanalbeiträge. Nähere Regelungen, Fördervoraussetzungen, Höchstsätze und Förderhöhe sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen.

Zielsetzung

Ziel ist es, derzeit dezentral entsorgte Anwesen (i. d. R. nicht ordnungsgemäß entsorgte Anwesen) an die öffentliche Kanalisation anzuschließen oder, falls ein Anschluss nicht vertretbar ist, eine Kleinkläranlage, deren Verfahren dem Stand der Technik entspricht, zu erstellen. Die Antragsteller werden aufgrund ihrer besonderen örtlichen Situation finanziell unterstützt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge sind bei den unteren Wasserbehörden zu stellen. Untere Wasserbehörde ist entweder das Landratsamt oder das Bürgermeisteramt des Stadtkreises. Details zur Förderung entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Dokument „Finanzielle Unterstützung für Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum“ von Januar 2023.

Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im Ländlichen RaumKontakt

Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im Ländlichen Raum Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 52

Matthias Rimek
0711 904-15204
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Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 52

Gabriela Lindörfer
0721 926-7469
E-Mail senden

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 52

Michael Fackler
0761 208-4247
E-Mail senden

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 54.3 

Bernd Becht
07071 757-177637
E-Mail senden

Stephanie Halm
07071 757-177714
E-Mail senden