Förderung Erschließung offener Mobilitätsdaten durch Kommunen
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 45
Kathrin Frank
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Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 45
Joshua Holzmann
0721 926-3786
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Regierungspräsidium Freiburg
Referat 45
Christoph Thiele
0761 208-4487
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Regierungspräsidium Tübingen
Referat 45
Christina Asam
07071 757-3698
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Antragsfrist
Antragsfrist
Der letzte Förderaufruf ist abgelaufen. Weitere sind in Planung.
Der dritte Förderaufruf (Sachmittelförderung) zur Erschließung offener Mobilitätsdaten ist darauf ausgerichtet, die digital erschlossenen Datenbestände auf kommunaler Ebene gezielt zu erweitern, Daten zusammenzuführen und offenzulegen sowie sie in Anwendungen zur Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen einzubringen. Dabei soll die landesweite Mobilitätsdatenplattform MobiData BW® eingebunden werden. Das Prinzip von Open Data ist der Leitgedanke des Förderinstruments.
Gefördert werden Projekte unter kommunaler Federführung, die die Verfügbarkeit, Qualitätssicherung und Anwendung von Mobilitätsdaten in Verbindung mit der Nutzung von MobiData BW® verbessern.
- Obligatorischer Kerninhalt förderfähiger Projekte ist die digitale Erschließung sowie Bündelung von Mobilitätsdaten der kommunalen Verwaltung und/oder der kommunalen Verkehrsunternehmen in Verbindung mit deren Offenlegung über MobiData BW®.
- Das Projekt trägt dabei wesentlich zur Erfüllung kommunaler Datenbereitstellungspflichten gemäß der Delegierten Verordnungen (EU) zur IVS-Richtlinie sowie ggfs. des Personenbeförderungsgesetzes bei.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte sowie Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg und deren kommunale Unternehmen (d.h. Unternehmen in mehrheitlicher oder alleiniger Trägerschaft der jeweiligen Kommune) in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Kommunalverwaltung.
Zudem sind jene Verkehrsverbünde antragsberechtigt, die sich in mehrheitlicher oder alleiniger Trägerschaft von kommunalen Aufgabenträgern befinden und deren Bediengebiet ganz oder teilweise in Baden-Württemberg liegt.