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Gesetzlicher Mutterschutz

Schwangeren und Stillenden ist eine verantwortbare Arbeit zu ermöglichen. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) enthält Vorschriften, um diese Bedingungen zu schaffen. Die körperliche und psychische Gesundheit der Frauen und deren ungeborenen Kindern soll geschützt sein. Zudem gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Die Fachgruppen für Mutterschutz in den Regierungsbehörden unterstützen die Einhaltung der Rechte und Pflichten.

Aufgaben als Aufsichtsbehörde

Wir beraten und unterstützen

  • Schwangere und Stillende an ihrem Arbeitsplatz
  • Arbeitgebende
  • Schulen und weitere Ausbildungsstätten

Wir bewilligen nach Prüfung Anträge auf … 

  • Nachtarbeit für Schwangere und Stillende
  • Kündigung von Schwangeren
  • Mehrarbeit
     

Schwangere oder Stillende melden

Arbeitgebende müssen schwangere Arbeitnehmerinnen so schnell wie möglich dem zuständigen Regierungspräsidium melden. Stillende müssen nur dann gemeldet werden, wenn die Mitteilung der Schwangerschaft nicht möglich war (z. B. wenn das Arbeitsverhältnis erst nach Schwangerschaft begonnen hat).

Benachrichtigungsformular Mutterschutz (pdf) per E-Mail / Fax / Post
Onlineformular Mutterschutzüber das Serviceportal Baden-Württemberg

Mutterschutzrecht: Häufig nachgefragt

Weitere Angebote

Ausschuss für Mutterschutz (AfMu)
Arbeitsergebnisse | Regeln

Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Vorschriften zum Mutterschutz

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Aufsichtsbehörden für Mutterschutz und Kündigungsschutz: Informationen der Länder
Leitfaden zum Mutterschutz: Informationen für Arbeitgebende (pdf)
Der Mutterschutz: Was für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wichtig ist (Video)
Familienleistungen
Leitfaden zum Mutterschutz für Schwangere und Stillende (pdf)
Der Mutterschutz: Was für Arbeitnehmerinnen wichtig ist (Video)

Familienportal des BMBFSFJ
Was ist Mutterschutz?
Familienleistungen
Schwangerschaft und Geburt

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Rat und Hilfe

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Rechtliches und finanzielle Hilfen

Kultusministerium Baden-Württemberg
Mutterschutz an Schulen

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Kündigungsschutz in der Elternzeit

L-Bank Baden-Württemberg
Beratung Elterngeld und Elternzeit 

Sie haben Fragen zum gesetzlichen Mutterschutz?

Zur zuständigen Ansprechpartnerin gelangen Sie, indem Sie auf den Stadt- oder Landkreis klicken, in dem die Schwangere/Stillende arbeitet.

Kontakt

​Regierungspräsidium Stuttgart

Kontakte und Zuständigkeiten

mutterschutz@rps.bwl.de

​Regierungspräsidium Karlsruhe

Kontakte und Zuständigkeiten

mutterschutz@rpk.bwl.de

​Regierungspräsidium Freiburg

Kontakte und Zuständigkeiten

mutterschutz@rpf.bwl.de

​Regierungspräsidium Tübingen

Kontakte und Zuständigkeiten

mutterschutz@rpt.bwl.de