Gesetzlicher Mutterschutz
Schwangeren und Stillenden ist eine verantwortbare Arbeit zu ermöglichen. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) enthält Vorschriften, um diese Bedingungen zu schaffen. Die körperliche und psychische Gesundheit der Frauen und deren ungeborenen Kindern soll geschützt sein. Zudem gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Die Fachgruppen für Mutterschutz in den Regierungspräsidien unterstützen die Einhaltung der Rechte und Pflichten.
Aufgaben als Aufsichtsbehörde
Wir beraten und unterstützen
- Schwangere und Stillende an ihrem Arbeitsplatz
- Arbeitgebende
- Schulen und weitere Ausbildungsstätten
Wir bewilligen nach Prüfung Anträge auf …
- Nachtarbeit für Schwangere und Stillende
- Kündigung von Schwangeren
- Mehrarbeit
Mutterschutzrecht: Häufig nachgefragt
Schwangere oder Stillende melden
Arbeitgebende müssen schwangere Arbeitnehmerinnen so schnell wie möglich dem zuständigen Regierungspräsidium melden. Stillende müssen nur dann gemeldet werden, wenn die Mitteilung der Schwangerschaft nicht möglich war (z. B. wenn das Arbeitsverhältnis erst nach Schwangerschaft begonnen hat).
Benachrichtigungsformular Mutterschutz (pdf) per E-Mail / Fax / Post
Onlineformular Mutterschutz
Welches Regierungspräsidium ist für mich zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort, an dem die Schwangere oder Stillende arbeitet.
Landkreise
Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall
Stadtkreise
Heilbronn, Stuttgart
Landkreise
Calw, Enzkreis, Freudenstadt, Karlsruhe, Neckar-Odenwald-Kreis, Rastatt, Rhein-Neckar-Kreis
Stadtkreise
Baden-Baden, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim
Landkreise
Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Konstanz, Lörrach, Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis
Stadtkreis
Freiburg
Landkreise
Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Zollernalbkreis)
Stadtkreis
Ulm
Sie haben Fragen zum gesetzlichen Mutterschutz?
Fahren Sie mit dem Cursor über die Karte, damit die Stadt- und Landkreise sichtbar werden. Zur zuständigen Ansprechperson gelangen Sie, indem Sie auf den Stadt- oder Landkreis klicken, in dem die Schwangere/Stillende arbeitet.
Weitere Angebote
Ausschuss für Mutterschutz (AfMu)
Arbeitsergebnisse | Regeln
Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Vorschriften zum Mutterschutz
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Aufsichtsbehörden für Mutterschutz und Kündigungsschutz: Informationen der Länder
Leitfaden zum Mutterschutz für Arbeitgebende (pdf)
Der Mutterschutz: Was für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wichtig ist (Video)
Familienleistungen
Leitfaden zum Mutterschutz für Schwangere und Stillende (pdf)
Der Mutterschutz: Was für Arbeitnehmerinnen wichtig ist (Video)
Hinweise und Empfehlungen zum Schutz stillender Frauen vor einer unverantwortbaren Gefährdung durch Gefahr- und Biostoffe insbesondere im Hinblick auf eine Wirkung auf oder über die Laktation; Ad-hoc-Arbeitskreis "Stillschutz" (pdf)
Familienportal des BMBFSFJ
Was ist Mutterschutz?
Familienleistungen
Schwangerschaft und Geburt
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Rat und Hilfe
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Rechtliches und finanzielle Hilfen
Kultusministerium Baden-Württemberg
Mutterschutz an Schulen
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
L-Bank Baden-Württemberg
Beratung Elterngeld und Elternzeit