Wirtschaftsordnung und KontrolleBescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG
XtravaganT-stock.adobe.com
Für die Beantragung einer Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG beim Finanzamt können Sie bei den jeweils dafür zuständigen Stellen einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt stellen.
simoneminth-stock.adobe.com
Bescheinigungen für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen nach § 4
vectorfusionart-stock.adobe.com
Bescheinigungen für Künstlerinnen und Künstler nach § 4 Nr. 20 a) UStG
contrastwerkstatt-stock.adobe.com