To the main navigation

Wirtschaftsordnung und KontrolleWohnungswesen / Wohngeldrecht

Wohngeldrecht

Im Bereich des Wohngeldrechts üben die Regierungspräsidien die Fachaufsicht über die Wohngeldstellen der Großen Kreisstädte, der Stadtkreise und der Landratsämter aus.

Darüber hinaus bearbeiten die Regierungspräsidien

  • Widerspruchsverfahren im Wohngeldrecht
  • Anfragen der Wohngeldstellen und Wohngeldantragsteller sowie
  • eventuelle Beschwerden und Petitionen der Antragssteller gegenüber der Wohngeldstelle

Wohngeldgesetz (WoGG) - Gesetzestext

Wohngeld - Bundesministerium des Innern und für Heimat

Wohnungswesen

Im Landeswohnungsbau sind die Regierungspräsidien Fachaufsichtsbehörde über die Großen Kreisstädte, die Stadtkreise und die Landratsämter.

Darüber hinaus bearbeiten die Regierungspräsidien die Widerspruchsverfahren über folgende Entscheidungen der Großen Kreisstädte und der Stadtkreise:

  • Wohnberechtigungsscheine für die Belegung von Sozialwohnungen
  • Freistellung von Belegungsbindungen
  • Verstöße gegen die Miet- und Belegungsbindung bei Sozialwohnungen
     
  • Verstöße gegen die Meldepflicht beim Verkauf von Sozialwohnungen sowie die
  • Aufhebung der Sozialbindung von Sozialwohnungen vor Fristablauf

Test

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Kontakt

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 22

Barbara Bruhn
0711 904-12208
E-Mail senden

​​Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 22

Wohngeld
Herrn Roland Burst
0721 926-7522
E-Mail senden

Fachaufsicht Wohnraumförderung
Sarah-Luise Mayer
0721 926-8504
E-Mail senden

Regierungspräsidium Freiburg

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 22

Nicole Fahrländer
0761 208-4649
E-Mail senden

Melissa Dikme
0761 208-4745
E-Mail senden

Annemarie Störk
0761 208-4662
0761 208-4994
E-Mail senden

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 22

Dr. Julia Fleck
07071 757-3262
E-Mail senden

Madeleine Ott
07071 757 3251
E-Mail senden

Anja Haug
07071 757-3282
E-Mail senden