To the main navigation

Wirtschaftsordnung und KontrolleHandwerksrecht

Die Referate 22 der Regierungspräsidien errichten bei den Handwerkskammern die Meisterprüfungsausschüsse für das zulassungspflichtige Handwerk und ernennen die Mitglieder und deren Stellvertretungen. Die Geschäftsführung der Meisterprüfungsausschüsse liegt bei den Handwerkskammern.

Die Regierungspräsidien entscheiden...

  • über Widersprüche gegen Entscheidungen der Meisterprüfungsausschüsse bei zulassungspflichtigen Handwerken,
  • über Widersprüche gegen die Entscheidungen der unteren Verwaltungsbehörden – das sind die Stadt- und Landkreise, Großen Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften – über die Untersagung der Fortsetzung des Betriebes nach § 16 Abs. 3 Handwerksordnung (HwO) bei unzulässiger Handwerksausübung.


Handwerksordnung

Handwerkskammern in Baden-Württemberg

Aufbau der Meisterprüfung

Die Meisterprüfung gliedert sich in vier Teile:

  • Teil I: Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten (Fachpraktische Prüfung)
  • Teil II: Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Fachtheoretische Prüfung)
  • Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
  • Teil IV: Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.

Teil I und II sind auf das Handwerk bezogen, die fachlichen Anforderungen werden durch Verordnungen über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung in dem jeweiligen Handwerk geregelt. Die Teile III und IV haben für alle Handwerksberufe den gleichen Inhalt. Die Prüfungsanforderungen für die Teile III und IV werden in der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung geregelt.

Kontakt

Kontakt

​Regierungspräsidium Stuttgart  

Referat 22

Carola Blankenhorn
0711 904-12218
E-Mail senden

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 22

Kai-Uwe Brüstle
0721 926-7504
E-Mail senden

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 22

Tanja Rehm
0761 208-4656
E-Mail senden

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 22

Dr. Julia Fleck
07071 757-3262
E-Mail senden

Anja Haug
07071 757-3282
E-Mail senden

Martin Lange
07071 757-3017
E-Mail senden