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Förderung qualifizierter Fachkonzepte

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 45
Rebecca Neuwirth-Gaukel
0711 904-14530
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Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 45
Rebecca Blum
0721 926-3762
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Regierungspräsidium Freiburg

Referat 45
Tobias Rueb
0761 208-4404
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Regierungspräsidium Tübingen

Referat 45
Stephanie Göhner
07071 757-3632
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Was wird gefördert?

Durch die vorliegende Förderung unterstützt das Land Kommunen in der Erstellung von Fachkonzeptionen, die sich mit der Gestaltung von nachhaltiger Mobilität und der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr beschäftigen. Eine Fachkonzeption nimmt dabei die gesamte Infrastruktur einer Kommune in den Blick. Damit sind sie häufig eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung der ausgearbeiteten Maßnahmen durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).

Förderfähig sind Konzeptionen aus folgenden Infrastrukturbereichen:

Aktive Mobilität und Aufenthaltsqualität

  • Fußverkehrskonzept
  • Fußgängerquerungskonzept
  • Radverkehrskonzept
  • Konzepte für Fahrradparken und Bike+Ride
  • Schulwegplan
  • Konzept für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten
  • Dialogkonzepte für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten
  • Fahrradparken und Bike+Ride
  • Parkraumkonzept inkl. digitaler Parkraumkontrolle

Multimodalität

  • Integrierte Mobilitätskonzepte beim Wohnungsbau, Bauen und Umbau im Bestand und in der Quartiersentwicklung
  • Carsharing
  • Mobilstationen

Mobilitäts- und Infrastrukturplanung

  • Klimamobilitätsplan
  • Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz
  • Emissionsarmer Stadtteil, inkl. Dialogprozesse
  • Ladeinfrastrukturkonzept
  • City-Logistik Konzepte
  • Betriebliches Mobilitätsmanagement in Gewerbegebieten: Gewerbegebietskonzept 

Öffentliche und vernetzte Mobilität

  • Konzepte zur Einführung von Diensten des vernetzten Fahrens (C-ITS) insbesondere zur Busbeschleunigung
  • Konzepte zum autonomen Fahren im Öffentlichen Verkehr
  • Mobilitätspass

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Zusammenschlüsse von Kommunen und Regionalverbände.

Für qualifizierte Fachkonzepte im Bereich „Konzepte für Fahrradparken und Bike+Ride“, „Mobilitätspass“, „Konzepte zum autonomen Fahren im öffentlichen Verkehr“ und „Mobilstationen“ sind auch Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde antrags- und zuwendungsberechtigt. Voraussetzung hierfür ist die schriftliche Zustimmung des oder der zugehörigen Stadt- bzw. Landkreise.

Qualifizierte Fachkonzepte im Bereich „Schulwegplan“ sind nur auf Stadt- bzw. Landkreisebene förderfähig.

Für qualifizierte Fachkonzepte im Bereich „Betriebliches Mobilitätsmanagement in Gewerbegebieten: Gewerbegebietskonzept“ sind auch (kommunale) Gewerbegebietsvereine/-verbünde bzw. -manager:innen und vergleichbare Institutionen mit Zustimmung der jeweilige/n Kommune/n antrags- und zuwendungsberechtigt.

Antragsformulare

Antragsformulare

Antrag für die Förderung qualifizierter Fachkonzepte (2026)

Grundsätze zur Förderung qualifizierter Fachkonzepte

Die Anträge sind beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium einzureichen. Die E-Mailadressen finden Sie im Kontakt-Reiter am rechten Bildschirmrand.

Mobilitätsdaten

In vielen Fachkonzeptionen für nachhaltige Mobilität spielen Daten zu Standorten und Verfügbarkeit der beteiligten Mobilitätsangebote sowie deren offene Verfügbarkeit eine wichtige Rolle. Die Offenlegung dieser Daten gehört zu den Förderbedingungen. Doch wie können Kommunen, Verkehrsverbünde und private/gewerbliche Mobilitätsanbieter diese Daten  offenlegen? 

Eigens für die landesweite Bereitstellung und Bündelung von Mobilitätsdaten betreibt das Land Baden-Württemberg die Integrationsplattform MobiData BW® mit verschiedenen landesweiten Datensätzen für alle nachhaltigen Mobilitätsangeboten wie etwa ÖPNV, Sharing, Radverkehr, Park + Ride, Bike + Ride sowie Elektro-Ladeinfrastruktur. In erklärenden Factsheets zu MobiData BW® erfahren Sie mehr über die Profile der gebündelten Datensätze auf MobiData BW® und erhalten Informationen zu Formaten und Schnittstellen für den Datenimport.

Die Factsheets finden Sie bei den Publikationen von MobiData BW®, wenn Sie das Menü „Factsheets zu den gebündelten Datensätzen“ aufklappen.