Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste sind im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft tätig.
Es kann zwischen folgenden Fachrichtungen gewählt werden:
- Archiv
- Bibliothek
- Information und Dokumentation
- Bildagentur
- medizinische Dokumentation
Fachangestellte für Medien und Informationsdienste arbeiten z.B. bei
- Medien- und Pressearchiven
- Rundfunk und Fernsehen
- Stadt- und Staatsarchiven
- öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken
- Firmenbibliotheken
- Informationsvermittlern
- Informations- und Dokumentationsstellen
- Bildagenturen
- Bildstellen
- Museen
- Krankenhäusern, anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Zu den Hauptaufgaben gehören Beschaffen, Erschließen, Vermitteln und Bereitstellen von Medien, Informationen und Daten sowie die Beratung und Betreuung von Kunden, Benutzern und Patienten.
Ein schulischer Abschluss als Voraussetzung zur Berufsbildung ist nicht vorgeschrieben, ein (guter) Hauptschulabschluss wird jedoch dringend empfohlen.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie kann bei Abiturienten um ein ganzes Jahr verkürzt werden.
Bewerbungen sind unmittelbar an die Gemeinden, Archive oder Bibliotheken zu richten.
Beachte: Das Regierungspräsidium ist zwar nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste bildet aber selbst in diesem Beruf nicht aus.
Anmeldung zur Zwischenprüfung
Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Aufgrund einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes sind der zuständigen Stelle mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung auch die Ausbildungsnachweise vorzulegen (§ 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Diese können entweder in Kopie oder als PDF-Dokument an das im Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung genannte Funktionspostfach gesendet werden. Die Unterlagen werden nach der Abschlussprüfung vernichtet.
Verordnung über die Berufsausbildung mit Ausbildungsrahmenplan und Änderungsverordnung
Informationen zum Ausbildungsberuf
Ausbildungsrahmenplan Baden-Württemberg für die Fachrichtung Bibliothek
Ausbildungsrahmenplan Baden-Württemberg für die Fachrichtung Information und Dokumentation
Ausbildungsplan für den Fachbereich Archiv
Muster “Ausbildungsnachweis”
Musterverträge / Ausbildungsbeginn
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gemäß § 36 BBiG
Berufsausbildungsvertrag (TVAöD)
Einstiegsqualifizierungsvertrag
Abschlussprüfung / Umschulungsprüfung
Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes vom 24.05.2022
Richtlinien für die vorzeitige Zulassung zur Ausbildungsabschlussprüfung
Verkürzung / Verlängerung der Ausbildung
Verkürzung der Ausbildung
Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz
Richtlinien für die Abkürzung von Ausbildungs- und Umschulungszeiten
Verlängerung der Ausbildung
Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit nach § 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz
Ausbilder / Eignung der Ausbildungs- und Umschulungsstätten
Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009
Ausbilderbogen
Richtlinien für die Feststellung und Überwachung der Eignung einer Ausbildungsstätte
Voraussetzungen
Der Ausbildungsnachweis
Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurde für Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 01.10.2017 abgeschlossen wurden, geregelt, dass im Ausbildungsvertrag festzulegen ist, in welcher Form die Ausbildungsnachweise geführt werden - schriftlich oder elektronisch (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 10 i.V.m. § 13 Satz 2 Nummer 7 Berufsbildungsgesetz).
Der zuständigen Stelle sind die Ausbildungsnachweise mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung vorzulegen ( § 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG).
Richtlinien für das Führen der Ausbildungsnachweise
Hinweis zum Führen und zur Kontrolle der Ausbildungsnachweise
Formblatt Ausbildungsnachweis
Deckblatt Ausbildungsnachweis
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Teilzeitausbildung
Publikation “FLEXIBEL ZUM ERFOLG! Berufsausbildung in Teilzeit”
Zwischenprüfung 2026
Antrag auf Zulassung bis: 06.10.2025
Zwischenprüfung: 26.01.2026
Abschlussprüfung Sommer 2026
Antrag auf Zulassung bis: 16.02.2026
Schriftliche Prüfung: 11. - 13.05.2026
Fachpraktische Prüfung: 08. - 10.07.2026
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| Abschlussprüfung Sommer 2025 | 13 KB | |
| Abschlussprüfung Sommer 2022 | 13 KB | |
| Abschlussprüfung Sommer 2023 | 13 KB | |
| Abschlussprüfung Sommer 2024 | 13 KB | |
| Zwischenprüfung 2021 | 11 KB | |
| Zwischenprüfung 2023 | 11 KB | |
| Zwischenprüfung 2024 | 11 KB | |
| Zwischenprüfung 2025 | 11 KB |
Weitere Informationen
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Selina Pascher
76247 Karlsruhe
0721 926-8893
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