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Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe

Fachangestellte für Bäderbetriebe üben Tätigkeiten im Bäder- und Freizeitbereich aus. Zu ihren Aufgaben gehören die Beaufsichtigung des gesamten Badebetriebes, der Sanitäts- und Rettungsdienst und die Betreuung von Badegästen. Erteilen von Schwimmunterricht, die Besucherbetreuung, die Pflege und Wartung der technischen Anlagen und die ständige Kontrolle und Garantie der Wasserqualität gehören zu ihrem Verantwortungsgebiet.

Im Bereich der Bäderverwaltung werden Abrechnungen und Statistiken erstellt und Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Aufgaben im zugehörigen Berichts- und Haushaltswesen werden unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Erfordernisse erledigt.

Aufgabenbereiche sind z.B.:

  • Beaufsichtigen des Badebetriebes
  • Schwimmen
  • Einleiten und Ausüben von Wasserrettungsmaßnahmen
  • Durchführen von Erster Hilfe und Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Messen physikalischer und chemischer Größen
  • Kontrollieren und Sichern des technischen Betriebsablaufes
  • Pflegen und Warten bäder- und freizeittechnischer Einrichtungen
  • Verwaltungsarbeiten im Bad
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Der Berufsschulunterricht wird in den Fächern

  • Retten und Schwimmen
  • Badebetrieb
  • Bädertechnik
  • Technologiepraktikum
  • Computeranwendung

erteilt.

Ein schulischer Abschluss als Voraussetzung zur Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben, ein Hauptschulabschluss wird jedoch dringend empfohlen.

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie kann bei Realschulabgängern um ein halbes Jahr, bei Abiturienten um ein ganzes Jahr verkürzt werden.

Bewerbungen sind unmittelbar an Städte oder Gemeinden oder private Bäderbetriebe zu richten.

Aufgrund einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes sind der zuständigen Stelle mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung auch die Ausbildungsnachweise vorzulegen (§ 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Diese können entweder in Kopie oder als PDF-Dokument an das im Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung genannte Funktionspostfach gesendet werden. Die Unterlagen werden nach der Abschlussprüfung vernichtet.

Musterverträge / Ausbildungsbeginn

Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gemäß § 36 BBiG
Berufsausbildungsvertrag (TVAöD)
Einstiegsqualifizierungsvertrag

Abschlussprüfung / Umschulungsprüfung

Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes vom 24.05.2022
Richtlinien für die vorzeitige Zulassung zur Ausbildungsabschlussprüfung

Verkürzung / Verlängerung der Ausbildung

​Verkürzung der Ausbildung

Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz 
Richtlinien für die Abkürzung von Ausbildungs- und Umschulungszeiten

Verlängerung der Ausbildung

Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit nach § 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz

Ausbilder / Eignung der Ausbildungs- und Umschulungsstätten

Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009
Ausbilderbogen
Richtlinien für die Feststellung und Überwachung der Eignung einer Ausbildungsstätte
Voraussetzungen

Der Ausbildungsnachweis

​Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurde für Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 01.10.2017 abgeschlossen wurden, geregelt, dass im Ausbildungsvertrag festzulegen ist, in welcher Form die Ausbildungsnachweise geführt werden - schriftlich oder elektronisch (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 10 i.V.m. § 13 Satz 2 Nummer 7 Berufsbildungsgesetz).

Der zuständigen Stelle sind die Ausbildungsnachweise mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung vorzulegen ( § 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG).

Richtlinien für das Führen der Ausbildungsnachweise
Hinweis zum Führen und zur Kontrolle der Ausbildungsnachweise
Formblatt Ausbildungsnachweis
Deckblatt Ausbildungsnachweis
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)

Teilzeitausbildung

Publikation “FLEXIBEL ZUM ERFOLG! Berufsausbildung in Teilzeit”

Abschlussprüfung Sommer 2026

Antrag auf Zulassung bis: 22.02.2026
Schriftliche Kenntnisprüfung: 11.05. bis 13.05.2026
Fertigkeitsprüfung:
Teil 1 (Lehrproben): voraussichtlich23.06. bis 25.06.2026
Teil 2 (schwimmerisch): voraussichtlich 30.06. bis 02.07.2026
Mündliche Ergänzungsprüfung: voraussichtlich 23.06. bis 25.06.2026

Ausschreibung


Abschlussprüfung Winter 2025/2026

Antrag auf Zulassung bis: 17.08.2025
Schriftliche Kenntnisprüfung: 11.11.-13.11.2025
Fertigkeitsprüfung: 26.01.2026
Mündliche Ergänzungsprüfung: 26.01.2026

Ausschreibung


Zwischenprüfung 2026

Antrag auf Zulassung bis: 23.11.2025
Schriftliche Kenntnisprüfung: voraussichtlich 06.03.2026
Fertigkeitsprüfung: voraussichtlich 02.-04.03.2026

Ausschreibung

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