Förderung von Wander- und Rettungsdienstorganisationen, Jugendherbergen
Landesweite Zuständigkeit
Was wird gefördert?
- Förderung der Wanderorganisationen,
- Förderung der Rettungsdienstorganisationen,
- Förderung des Landesverbands Baden-Württemberg des Deutschen Jugendherbergswerks,
soweit diese auf dem Gebiet des Sports und des Wanderns tätig sind mit dem Ziel, gesellschaftliche Eigenkräfte zu stärken.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Wanderorganisationen (Deutscher Alpenverein, Odenwaldclub, Schwäbischer Albverein, Schwarzwaldverein, Naturfreunde und ähnliche),
- Landesverbände der Rettungsdienstorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Bergwacht Schwarzwald, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz mit Bergwacht Württemberg, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst und ähnliche),
- Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Jugendherbergswerks.
Weitere Informationen und Formulare
Weitere Informationen und Formulare
Zuwendung aus Sportfördermitteln, Antrag auf Abschlagszahlung
Zuwendung aus Sportfördermitteln, Verwendungsnachweis
Zuwendung aus Sportfördermitteln, Antrag auf förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Sportförderungsmitteln