Allgemeinverfügung der Regierungspräsidien im Hinblick auf Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen über die Erbringung von Krankenhausleistungen aufgrund eines Erlasses des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 1. April 2020
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