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Verschiebung der M2-Prüfung für Medizinstudierende / Besonderer Situation muss Rechnung getragen werden

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Es darf 2021 kein Hammerexamen geben – Prüfungsinhalte müssen hinsichtlich Vorbereitungsaufwand angepasst, Abstand zwischen Prüfungen zeitlich gestreckt werden“

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wir lassen unsereangehenden Ärztinnen und Ärzte nicht im Stich“

Vor wenigen Tagen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erlassen. Darin wurde ermöglicht, dass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erst nach dem vorzeitigen Praktischen Jahr durchgeführt wird. Für Baden-Württemberg hat das Sozialministerium als zuständiges Ressort entschieden, die für April vorgesehene M2-Prüfung zu verschieben und den betroffenen Studierenden direkt den Zugang zum Praktischen Jahr zu ermöglichen. Mit dieser Entscheidung wurde auch dem einhelligen Votum der Medizinischen Fakultäten Baden-Württembergs entsprochen.

„Auch das Wissenschaftsministerium trägt diese Entscheidung mit, wenngleich ich es vorgezogen hätte, dass der Bundesgesundheitsminister den Weg frei gemacht hätte zu einer ausnahmsweisen vollständigen Streichung der M2-Prüfung. Die Studierenden haben sich seit Monaten unter erschwerten Bedingungen auf diese Prüfung vorbereitet und sind nun aufgrund der epidemischen Bedingungen daran gehindert, das Gelernte auch abzuliefern“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Freitag (3. April) in Heidelberg.

Von den betroffenen Studierenden wird damit in diesem Jahr einiges zusätzlich abverlangt. Sie haben nicht nur eine intensive Vorbereitungsphase auf die für April 2020 vorgesehene M2-Prüfung hinter sich, die sie nun nicht wie geplant ablegen können. Sie kommen zudem in einer Zeit zum Praktischen Jahr, in der sie besonderen Belastungen auch am Patientenbett und im Krankenhausbetrieb durch die Corona-Krise „hautnah“ ausgesetzt sind. Und sie müssen sich am Ende des PJ erneut auf die M2-Prüfung vorbereiten.

„Deshalb ist es mir ein wichtiges Anliegen, dass sehr schnell gegenüber den Studierenden klargestellt wird, dass diese besondere Situation Berücksichtigung findet, wenn sie am Ende ihres Praktischen Jahres die M2-Prüfung nachholen und die M3-Prüfung ablegen müssen – auch in Anerkennung Ihres Einsatzes bei der Bekämpfung der Corona-Krise“, so Bauer weiter.

Bauer forderte, den zeitlichen Abstand zwischen den Prüfungen M2 und M3 zu strecken. „Früher nannte man diese Kombination das ´Hammerexamen`. Sie wurde aus guten Gründen zeitlich entzerrt. Wir dürfen jetzt die betroffenen Studierenden nicht noch zusätzlich mit einem solchen Examen belasten“, betonte Bauer. Auch die Prüfungsinhalte müssten im Hinblick auf den Vorbereitungsaufwand angepasst werden. So solle die M2-Prüfung im kommenden Jahr die aktuellen Pandemie-Inhalte aufnehmen, wie auch die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) fordere.

„Wir lassen unsere angehenden Ärzte in dieser Situation nicht hängen. Sie haben es mit ihrem Engagement verdient, dass wir dieser besonderen Situation Rechnung tragen. ´Hammerexamen´ kann und darf es nicht geben“, so Manne Lucha. Und an die Studierenden direkt gewandt: „Bitte tragen Sie diese Entscheidung mit. Wir müssen jetzt solidarisch zusammenstehen und Entscheidungen, die wir nach reiflicher Überlegung und im Austausch mit den Fakultäten getroffen haben, gemeinsam tragen und das Beste daraus machen. Für Ihren Einsatz in der Praxis danke ich Ihnen schon heute sehr herzlich – wir brauchen Sie jetzt“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.

Prüfungsinhalte anpassen – Zeiträume strecken
Wissenschaftsministerin Bauer und Sozialminister Lucha haben sich daher darauf verständigt, bei der weiteren Konkretisierung im Austausch mit dem Bundesministerium für Gesundheit darauf zu drängen, dass der besonderen Situation Rechnung getragen wird.

Die Verordnung für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sieht vor, dass die Erfahrungen der Studierenden im Zusammenhang mit der Bekämpfung der epidemischen Lage Prüfungsgegenstand sein sollen. Bis Herbst 2020 soll das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) eine entsprechende Vorlage erarbeiten und abstimmen, forderten Bauer und Lucha.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württembergund Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg