Aktuelle Meldung

Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

Am 3. März 2018 läuft die vom Gesetz eingeräumte Übergangsfrist aus. Nach diesem Zeitpunkt muss auch Personal von Unternehmen, das auf Grund seiner Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs hat, über eine abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung verfügen, bei der keine Zweifel an der Zuverlässigkeit verbleiben. 

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat seit der Übertragung der landesweiten Zuständig-keit am 1. Mai 2017 weit über 30 000 Anträge auf Zuverlässigkeitsüberprüfung bearbeitet und zum größten Teil bereits beschieden. Dazu wurde die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich von 2,5 temporär auf 75 erhöht. 

Wenn Sie bis jetzt noch keinen Bescheid erhalten haben, so kann das folgende Gründe haben:

  • Der Antrag wurde zu spät gestellt oder war fehlerhaft.
  • Es liegen Erkenntnisse vor, bei denen ein Positivbescheid nicht oder nicht ohne Weiteres erteilt werden kann.
  • Ihnen wurde bereits vorab formlos mitgeteilt, dass der Betroffene arbeiten darf, weil in Kürze ein Positivbescheid erteilt werden wird (etwa 1 000 Einzelpersonen).
  • Der Positivbescheid oder die genannte Mitteilung ist wegen der Postlaufzeit noch nicht bei Ihnen angekommen.
  • Die Rückmeldungen der Sicherheitsbehörde stehen noch aus (etwa 2 100 Einzel-personen).
  • Aufgrund des hohen Arbeitsanfalls und einer EDV Störung seit 28. Februar 2018 konnte ein Positivbescheid leider noch nicht erteilt werden (etwa 1 500 Einzelpersonen).


Das Regierungspräsidium hat für Rückfragen ab Montag, den 5. März 2018, eine Hotline geschaltet, und zwar unter den Nummern 0711 904 14616 und 0711 904 14674