Pressemitteilung

110-kV-Leitung zwischen Kupferzell und Rot am See: Regierungspräsidium leitet Raumordnungsverfahren ein

​Die Netze BW GmbH plant eine neue Hochspannungsleitung. Diese dient in erster Linie dazu, den überschüssigen Strom, der mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien in der Umgebung von Rot am See einhergeht und vor Ort nicht verbraucht wird, abtransportieren zu können. Das Hochspannungsnetz muss deshalb ausgebaut werden. Vorgesehen ist der Anschluss eines neu herzustellenden Umspannwerks in Rot am See mit einem bereits vorhandenen Umspannwerk in Kupferzell.

Durch den Neubau der 110-kV-Leitung soll die Leistungsfähigkeit des Hochspannungsnetzes verbessert werden und damit die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg insgesamt sowie speziell in der Region Heilbronn-Franken auch zukünftig gewährleistet sein.

Die Vorhabenträgerin bringt in das Raumordnungsverfahren vier Freileitungskorridore (vgl. hierzu Planskizze, Abb.1), bzw. einen reinen Erdkabelkorridor und drei kombinierte Erdkabel-/Freileitungskorridore (vgl. hierzu Planskizze, Abb. 2) mit einer Länge zwischen 23 und 28 km und einer Regelbreite zwischen 300 m und 600 m ein. Vorgelegt wurden unter anderem eine Raumverträglichkeits-, eine Umweltverträglichkeits- und eine Natura 2000-Verträglichkeitsstudie (1. Stufe) mitsamt artenschutzrechtlichem Fachbeitrag (1. Stufe) sowie ein gesamtplanerischer Korridorvergleich. Untersucht werden u.a. die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter. Ziel des Raumordnungsverfahrens ist, aus den vier beantragten Freileitungskorridoren, bzw. den vier Korridoren mit Erdkabeltechnologie, jeweils einen verträglichen Erdkabel- bzw. Freileitungskorridor zu ermitteln.

Regierungspräsident Wolfgang Reimer begrüßt, dass die Vorhabenträgerin die Öffentlichkeit schon frühzeitig in das Projekt eingebunden hat: „Die Befürchtungen der Öffentlichkeit, die insbesondere eine Freileitung überwiegend kritisch sieht bzw. ablehnt, nehmen wir sehr ernst. Auch das Regierungspräsidium wird ein transparentes Verfahren sicherstellen.“ Die Vorhabenträgerin Netze BW hat den Antrag beim Regierungspräsidium Stuttgart am 17. August 2018 eingereicht. Mitte September erfolgt in den umliegenden Gemeinden die Bekanntmachung der Auslegung der Antragsunterlagen. Ab dem 01. Oktober 2018 werden diese Unterlagen in den Gemeinden vor Ort und im Internet zur Einsichtnahme bereit stehen. Bis zum 30. November 2018 können Stellungnahmen und Einwendungen abgegeben werden. Nach Sichtung und Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen soll es voraussichtlich im 1. Halbjahr 2019 einen Erörterungstermin geben. Hier besteht Gelegenheit, sich auszutauschen. „Im jetzt beginnenden Raumordnungsverfahren geht es noch nicht um einen konkreten Leitungsverlauf“, so Regierungspräsident Reimer. „Der genaue Leitungsverlauf wird erst im anschließenden Planfeststellungsverfahren geprüft werden. Erst dann wird auch über die Genehmigungsfähigkeit der von Netze BW als Antragstellerin noch konkret zu treffenden Technologieentscheidung zwischen Freileitung und Erdkabel entschieden werden. Daher bitte ich schon jetzt um Verständnis dafür, dass wir im Raumordnungsverfahren nicht bereits die vermutlich die Öffentlichkeit vorrangig interessierenden Fragen zum konkreten Leitungsverlauf und zur Erdverkabelung klären können.“

Das Regierungspräsidium wird nach Durchführung des Raumordnungsverfahrens eine raumordnerische Beurteilung der eingebrachten Korridore abgeben. Hierbei handelt es sich nicht um eine Genehmigung, sondern um eine gutachterliche Bewertung. Diese hat gegenüber der Vorhabenträgerin und Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung, sondern dient der Ausplanung der konkreten Antragstrasse für das Planfeststellungsverfahren. Die raumordnerische Beurteilung wird zur Information der Öffentlichkeit einen Monat zur Einsichtnahme offengelegt. Dies wird eine Woche vorher bekannt gemacht.

Planskizze (Quelle: Infas Geodaten GmbH) (pdf, 397 kb)