Aktuelle Meldung

„Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ wird fortgesetzt

Die Landesregierung führt das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg für weitere zwei Jahre fort. Das hat das Kabinett in seiner vergangenen Sitzung (10.12.) beschlossen.
„Die biologische Vielfalt im Land zur erhalten und zu verbessern, ist eine der dringendsten Aufgaben der Umwelt- und Naturschutzpolitik der nächsten Jahre und Jahrzehnte“, betonte Umweltminister Franz Untersteller. „Das Sonderprogramm hat sich bewährt. Aber der Schutz der Artenvielfalt ist eine Daueraufgabe, die wir leidenschaftlich, mutig und effizient angehen müssen. Das Programm mit einem Gesamtvolumen von erneut rund 36 Millionen Euro bietet dafür eine gute Basis.“ Untersteller erinnerte daran, dass die biologische Diversität eine unverzichtbare Lebensgrundlage unserer Gesellschaft sei. „Artenvielfalt bedeutet Leben, bedeutet atmen, essen und trinken.“

Die Landesregierung wird 2020 und 2021 fast 30 Millionen Euro für konkrete Maßnahmen des Sonderprogramms ausgeben. Zusätzliche sechs Millionen Euro sollen in begleitende Monitoringmaßnahmen fließen. Das Sonderprogramm vereint die Anstrengungen dreier Ministerien unter einem Dach: Umweltministerium, Ministerium für Ländlichen Raum und Verkehrsministerium.

Umweltminister Untersteller hob die besondere Verantwortung hervor, die das dichtbesiedelte Baden-Württemberg mit seiner vielfältigen Kultur- und Naturlandschaft hat: „Wir müssen alles dafür unternehmen, um das Insektensterben aufzuhalten und die Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu stärken. Dazu gehört auch, dass jeder einzelnen seine Lebensweise überdenken und darauf achten sollte, nicht auf Kosten der Natur zu leben.“

Landwirtschaftsminister Peter Hauk ergänzte: „Die zentrale Frage ist, wie die Landwirtschaft auch zukünftig ihren Beitrag zur Stärkung der biologischen Vielfalt leisten kann, ohne dadurch ihre bedeutende Rolle in der Lebensmittelproduktion zu beeinträchtigen. Die Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze für eine zukunftsfähige Landwirtschaft ist Teil der Umsetzung des Sonderprogramms. Für uns ist klar, es kann nur Artenschutz und Landwirtschaft als Miteinander geben. Beides geht nur gemeinsam.“

Verkehrsminister Winfried Hermann bezeichnete die biologische Vielfalt als eine bedeutende Herausforderung für die Infrastrukturpolitik, um auf Dauer die Lebensgrundlagen zu sichern. Er erklärte: „Auch beim Bau von Straßen und Schienenwegen müssen wir erhalten, was uns erhält. Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur konnten wir durch straßenbegleitende, blühende Grünflächen einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten. Dieses Programm wollen wir fortführen. Mit blühenden heimischen Gewächsen werden inzwischen auch in vielen Landkreisen und Kommunen die Straßenränder und Verkehrsinseln bepflanzt. Ferner wollen wir unsere Anstrengungen zum Schutz von Amphibien und zur Wiedervernetzung von Lebensräumen beispielsweise durch Grünbrücken über Verkehrswege fortsetzen.“

Für das Umweltministerium nannte Untersteller beispielhaft folgende Maßnahmen aus dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt:

  • Verstärkte Umsetzung des Biotopverbunds
  • Förderung des Stehenlassens von Altgrasstreifen und Altgrasinseln als Überwinterungsplatz für Insekten
  • Förderung mehrjähriger Blühflächen in der Agrarlandschaft
  • Reduktion von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten

Vorgesehen ist dazu, das 2018 begonnene Biodiversitätsmonitoring, unter anderem von Insekten, weiterzuführen. Neu ist dabei das Insektenmonitoring für den Wald, das das Offenland-Monitoring ergänzt. „Das Monitoring dient dazu, belastbare Datengrundlagen zu bekommen, die Entwicklung der Arten festzuhalten und Erkenntnisse über die Wirkung unserer Maßnahmen zu erhalten“, betonte Umweltminister Franz Untersteller. 

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerium für Verkehr