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Umweltministerkonferenz schafft bundesweit einheitliche Standards bei Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen

Die Umweltministerkonferenz (UMK) unter dem Vorsitz Hessens hat heute (15.05.) wichtige Beschlüsse gefasst, die den Ausbau von Windkraftanlagen künftig in ganz Deutschland vereinfachen und somit auch beschleunigen sollen. So votierten die 16 Umweltministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und der -senator der Länder unter anderem dafür, bei der Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen bundesweit vergleichbare, effiziente und rechtssichere Standards im Genehmigungsverfahren festzulegen, aber regionale Spezifika zu ermöglichen.

Der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller reagierte auf das Votum mit Erleichterung: „Wir haben jetzt erstmals bundesweit einheitliche Leitlinien, an denen sich die Behörden orientieren können“, sagte Untersteller. „Das ist ein weiterer Etappensieg, um die Hemmnisse beim Ausbau erneuerbarer Energien abzubauen. Denn nur mit einem starken Anteil von Windkraft können wir die Energiewende erfolgreich umsetzen und dem Klimawandel spürbar entgegenwirken.“ 

Untersteller fordert Bundesregierung zum Handeln auf

Darüber hinaus waren sich die Umweltministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und der -senator der Länder darin einig, dass beim künftigen Zubau von Windkraftanlagen auch ein bundesweites Flächenziel von mindestens zwei Prozent erreicht werden soll. Um dieses Ziel sicherzustellen, werden Bund und Länder einen Koordinierungsausschuss einführen.

„Das ist ein notwendiger Schritt“, sagte Untersteller. Aber noch wichtiger als Flächenziele zu formulieren, sei es die Gesamtleistung der erneuerbaren Energien an der Bruttostromproduktion deutlich zu erhöhen. „Nur so können wir wirksam schädlichen Treibhausgase einsparen“, fügte der Umweltminister hinzu. Deshalb forderte Untersteller die Bundesregierung dazu auf, sich zum Ausbau der erneuerbaren Energien ohne Wenn und Aber zu bekennen: „So muss endlich der Förderdeckel bei Photovoltaik-Anlagen von 52 Gigawatt aufgehoben werden. Und auch Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnsiedlungen erschweren den dringenden Ausbau von Windenergie nur unnötig.“

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg