Aktuelle Meldung

Influenza-Labor-Surveillance 2018/19

​Das Referat 93 des Landesgesundheitsamts nimmt auch in diesem Jahr als kooperierendes Landeslabor an der bundesweiten Influenzasurveillance teil. Eine Auswahl niedergelassener Ärzte wird in den kommenden Wochen Nasen- und Rachenabstriche zur Untersuchung auf Influenza an unser Labor einsenden. Aus dem Abstrichmaterial wird zunächst eine Primärdiagnostik mittels Influenza-PCR durchgeführt. Die PCR differenziert in einem Ansatz zwischen dem Influenza-A-Virus, dem Influenza-B-Virus und dem pandemischen Influenza-A H1N1-Virus (A(H1N1)-pdm2009). Die Viren der PCR-positiven Proben werden in Zellkultur angezüchtet und zur weiteren Typisierung an das Referenzzentrum für Influenza-Viren gesendet. Die Ergebnisse fließen in die Auswertungen der Arbeitsgemeinschaft Influenza am RKI ein.

Wie bereits im vergangenen Jahr enthält der Untersuchungsauftrag wieder eine Einwilligungserklärung des Patienten. Wenn diese Einwilligungserklärung unterschrieben ist, kann das Labor die Angaben des Patienten zu Symptomen und eventuell durchgeführten Impfungen direkt den Gesundheitsämtern zukommen zu lassen. Die Gesundheitsämter erhalten diese Daten gemeinsam mit der Meldung nach §7 des IfSG. Wir hoffen, die Arbeitsbelastung durch die notwendigen Ermittlungen hiermit deutlich zu reduzieren.

Ansprechpartner in Referat 93:

Prof. Dr. Silke Fischer 0711-904-39301
Dr. Rainer Oehme: 0711-904-39302
Dr. Elke Göhring-Zwacka: 0711-904-39304 (Di-Fr)