Aktuelle Meldung

Veröffentlichung der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gemäß § 68 Absatz 1 Wassergesetz (WG) Baden-Württemberg

Vorstellung des Zeitplans und Arbeitsprogramms sowie der vorgesehenen Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit im Rahmen der Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die baden-württembergischen Bearbeitungsgebiete Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar, Main und Donau

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie hat zum Ziel, dass alle Gewässer einen guten Zustand erreichen. Die Regierungspräsidien als zuständige Flussgebietsbehörden werden bis spätestens 22. Dezember 2021 die zweite Aktualisierung der 2009 verabschiedeten und veröffentlichten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erstellen. Dabei ist ein mehrstufiges Anhörungsverfahren vorgesehen, durch welches in bewährter Form die Öffentlichkeitsbeteiligung fortgesetzt wird. In einem ersten Schritt besteht die Möglichkeit, zu dem Zeitplan und dem Arbeitsprogramm sowie den vorgesehenen Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von 6 Monaten Stellung zu nehmen.

Im Rahmen einer intensivierten Harmonisierung und Zusammenarbeit in den Flussgebieten (FGG) Rhein und Donau, an denen Baden-Württemberg Anteile besitzt, wurden für die nun anstehende erste Anhörungsphase zum Zeit- und Arbeitsplan sowie den vorgesehenen Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit jeweils ein gemeinsames Anhörungsdokument erstellt. Diese können auf den Seiten der Regierungspräsidien unter nachfolgenden Links abgerufen werden:
Veröffentlichungen gemäß § 68 Wassergesetz

Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung kann innerhalb einer Frist von 6 Monaten zu dem Zeitplan, dem Arbeitsprogramm sowie den vorgesehenen Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Flussgebietsbehörde Stellung genommen werden.

Bearbeitungsgebiete Neckar, Main

Zuständige Behörde

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 52 - Gewässer und Boden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
E-Mail: poststelle@rps.bwl.de