Aktuelle Meldung

Damit Masken schützen: Die Qualität muss stimmen!

​Mit der Einführung der Maskenpflicht in Baden-Württemberg ab kommenden Montag, 27. April, steigt der Bedarf an Schutzmasken weiter an. Das Regierungspräsidium Tübingen sorgt dafür, dass Masken auch wirklich schützen.

Seit Beginn der Corona-Krise ist das Regierungspräsidium Tübingen intensiv mit Fragen zu Schutzmasken und anderen Gesichtsmasken befasst. Täglich fragen im Regierungspräsidium viele Wirtschaftsakteure, Ministerien, Zollbehörden und Kunden an. Dabei geht es um die Einfuhr und Beschaffung von Schutzmasken oder Beschwerden zu mangelhaften und nicht gesetzeskonformen Masken auf dem Markt. Rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesweit zuständigen Marktüberwachungsbehörde sind werktags wie am Wochenende von 8 bis 20 Uhr im Einsatz, um insbesondere Unternehmen und Behörden zum Thema Persönliche Schutzausrüstung zu beraten. Drei weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für Fragen zum Medizinprodukt OP-Masken zur Verfügung.

„Es geht nicht nur darum, dass Schutzausrüstung verfügbar ist, sondern auch darum, dass sie den qualitativen Anforderungen gerecht wird und einen funktionierenden Gesundheitsschutz gewährleistet. Gerade bei Masken ungewisser Herkunft ist dies nicht immer der Fall“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

In der Praxis trifft das Regierungspräsidium derzeit immer wieder auf Zertifikate, die als mutmaßlich oder nachweislich gefälscht zu betrachten sind. Teilweise werden auch einfache Mundmasken fälschlicherweise als FFP-Schutzmasken bezeichnet, wodurch für die späteren Nutzer aufgrund der suggerierten Schutzwirkung Gesundheitsgefahren entstehen können.

Klaus Tappeser: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch die vielen Ärzte und Pflegekräfte, müssen sich jederzeit darauf verlassen können, dass drin ist, was drauf steht. Darum kümmern sich die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Marktüberwachung tagtäglich mit vollem Einsatz.“    

Hintergrundinformationen:
Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, Maschinen und Anlagen, Verbraucherprodukte und Chemieerzeugnisse hinsichtlich deren Produkt- und Chemikaliensicherheit zu prüfen.
Häufig gestellte Fragen zu Schutzmasken sind online unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Documents/FAQ-Corona-RPT.pdf einsehbar.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat für Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und Wirtschaftstreibende werktags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr unter Telefon 07071/757-3000 eine Hotline eingerichtet. Zudem werden Fragen per E-Mail mit dem Betreff „Corona“ unter poststelle@rpt.bwl.de beantwortet.

Bitte beachten:Die o. g. Hotline hat am 4. Mai 2020 ihren Dienst wieder eingestellt. Selbstverständlich werden wir weiterhin Ihre Fragen über die zentrale Rufnummer 07071 757 – 0 beantworten.

Quelle: Regierungspräsidium Tübingen