Aktuelle Meldung

Landesluftfahrtbehörde im Regierungspräsidium Stuttgart reagiert auf die aktuelle COVID-19-Pandemie

Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat zur Schließung zahlreicher Einrichtungen sowie der Beschränkung der Bewegungsfreiheit geführt. Dadurch bedingt haben Pilotinnen und Piloten teilweise keinen Zugang zu Ausbildungsorganisationen, Prüfungseinrichtungen, Flugplätzen und Luftfahrzeugen oder sie können Lehrberechtigte sowie Prüferinnen und Prüfer nicht rechtzeitig erreichen. Bei vielen Pilotinnen und Piloten führt dies zu ablaufenden Fristen, Gültigkeitsdaten oder dem Nichterfüllen von Ausübungsvoraussetzungen für Berechtigungen (Privatpilotenlizenzen in den verschiedenen Ausprägungen).

Um die Auswirkungen dieser Pandemie so gering wie möglich zu halten und einen anschließenden Stau bei der Verlängerung oder Erneuerung von Gültigkeiten oder Ausübungsvoraussetzungen von Berechtigungen sowie dem Wiederholen von Prüfungen oder Ausbildungslehrgängen zu vermeiden, hat das Regierungspräsidium Stuttgart eine Allgemeinverfügung auf Basis des Artikel 71 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/1139 i. V. m. § 35 S. 2 LVwVfG erlassen.

Damit wird ermöglicht, dass nach dem 29. Februar 2020 auslaufende Lizenzen, Berechtigungen, Zertifikate oder Zeugnisse pauschal bis zum 31. Oktober 2020 verlängern werden, sofern dies erforderlich ist.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI hat hierfür kurzfristig die Grundlagen erarbeitet und den Ländern zur Verfügung gestellt.

Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Sie wurde am 26.03.2020 in den Nachrichten für Luftfahrer (NFL) veröffentlicht. Zusätzlich ist sie im Internet unter Luftverkehr abrufbar.