Pressemitteilung

3. März 2022 ist Internationaler Tag des Artenschutzes

Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL: „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Artenschutz im Land“

Schmetterling und zwei Bienen auf lilafarbenen Blüten

„Seit vier Jahren gehen wir mit einem bundesweit einmaligen Sonderprogramm in Deutschland voran, um die biologische Vielfalt zu erhalten und die Arten im Land zu schützen. Auch im Jahr 2022 setzen wir das Programm fort, um den Lebensraum von Insekten und anderen Tierarten mit gezielten Maßnahmen zu fördern“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (03. März) in Stuttgart mit Blick auf den Internationalen Tag des Artenschutzes.

Die Projekte des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt sind fachlich breit aufgestellt und bringen den Artenschutz in Stadt und Land nach vorne. Zum Beispiel im Projekt ‚Allianz für Niederwild‘ kooperieren die Wildforschungsstelle des Landes in Kooperation und der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V., um den Lebensraum von Rebhuhn, Feldhase und Fasan zu untersuchen und zu verbessern. Zudem unterstützt die ‚Allianz für Niederwild‘ das landesweite Rebhuhn-Monitoring der Wildforschungsstelle, das seit 2018 in 12 Referenzgebieten durchgeführt wird.

Ein weiteres Projekt aus dem Sonderprogramm schafft wiederum Lebensraum für Insekten in Städten und Siedlungsbereichen. Im Projekt ‚Sicherung und Förderung der Artenvielfalt und Biodiversität im urbanen Raum‘ wird untersucht, wie der urbane Raum artenfreundlicher gestaltet werden kann, so dass Insekten auch in den besiedelten
Regionen des Landes genügend Lebensraum finden.
„Durch die Schaffung von Bestäuber-freundlichen Lebensräumen wie Grün- und Blühflächen, Gärten und Balkonen im urbanen Raum kann es uns gelingen, die
Insektenwelt in unseren Städten und Kommunen wieder artenreicher zu gestalten. Dabei ist sowohl die Wahl der Blühpflanzen entscheidend, als auch die Schaffung von
lockeren, sandigen und freien Bodenflächen von großer Bedeutung, denn in diesen können sich Insekten und Wildbienen vergraben“, sagte Minister Peter Hauk. Jeder
Beitrag zur Erhaltung der Arten zähle. Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt sei hierzu ein wichtiges und erfolgreiches Instrument.

Hintergrundinformationen:
Seit 1973 wird jährlich am 03. März der Tag des Artenschutzes ausgerufen, der sich dem Schutz bedrohter Wildtierarten widmet.

Das bundesweit einmalige Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg besteht seit 2018 und ist Impulsgeber für Maßnahmen, die die
Biodiversität in den Agrarlandschaften und im Wald stärken und erhalten. In diesem Rahmen setzen das Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, das Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministeriums für Verkehr vielfältige Projekte um. Ein wissenschaftliches Fachgremium begleitet und berät die Umsetzung des Programms. Nähere Infos unter:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/biodiversitaet-undlandnutzung/
sonderprogramm-biologische-vielfalt/

Quelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg