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50 Jahre Denkmalschutzgesetz: Festakt in der Liederhalle Stuttgart

Neue Dachmarke der Landesdenkmalpflege „Wahre Werte – Denkmale BW“ vorgestellt

Ministerin Nicole Razavi MdL: „Wir wollen unsere Denkmale fit für die Zukunft machen und mit Leben füllen“

 

Ministerin Nicole Razavi MdL und LAD-Präsident Prof. Dr. Claus Wolf bei der Übergabe der Plakette Bild 2: Die neue Dachmarke „Wahre Werte – Denkmale BW

Vor 50 Jahren trat das „Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale“ in Kraft. Es regelt seitdem zuverlässig die Belange des Denkmalschutzes im Land. Das Inkrafttreten markiert auch die Geburtsstunde des Landesdenkmalamts: des heutigen Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart und zentralen Ansprechpartners für die Denkmalpflege. Dieses doppelte Jubiläum – 50 Jahre Denkmalschutzgesetz und 50 Jahre Landesamt – wurde am Dienstag, 19. Juli, mit einem großen Festakt in der Liederhalle in Stuttgart gefeiert.

Ministerin Nicole Razavi MdL vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, der obersten Denkmalschutzbehörde des Landes, würdigte beim Festakt das wichtige kulturelle Erbe des Landes. „Wohin führen wir unsere Gäste, wenn sie nach Baden-Württemberg kommen? Zu unseren Denkmalen: Vom Heidelberger Schloss über die Altstadt in Rottweil bis hin zum Ulmer Münster zeigen unsere Denkmale, wer wir sind und was uns inspiriert. Sie für künftige Generationen zu erhalten, ist Ausdruck unserer Wertschätzung gegenüber unserer Geschichte“, so Ministerin Razavi. Zeitgemäßer Denkmalschutz verstehe sich dabei als Zukunftsaufgabe: „Wir wollen unsere Denkmale bewahren. Dazu müssen wir sie fit für die Zukunft machen und mit Leben füllen – beim Wohnen im Kulturdenkmal, aber auch beim Thema erneuerbare Energien.“

Prof. Dr. Claus Wolf, Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege, betonte: „Die Denkmalpflege war immer schon offen für die gesellschaftlichen Herausforderungen und hat Lösungen entwickelt, diese sowohl im Sinne der Denkmale wie auch der Allgemeinheit zu bewältigen. Das gilt auch für die großen Aufgaben, vor denen wir jetzt in Zeiten von Klimawandel und Energiewende stehen“.

Über 200 Gäste waren beim Festakt in der Liederhalle dabei: Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Handwerk, Planung, Architektur, den Denkmalschutzbehörden, ehrenamtlich Engagierte sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturdenkmalen. Gemeinsam warfen sie einen Blick auf das breite Spektrum von 50 Jahren Landesdenkmalpflege. Moderiert wurde der Festakt von Publizist Dr. Jürgen Tietz.

Neue Dachmarke „Wahre Werte – Denkmale BW“

Neben dem Blick zurück stand auch die Einführung der neuen Dachmarke „Wahre Werte – Denkmale BW“ auf dem Programm: Gemeinsam präsentierten Ministerin Nicole Razavi MdL und Präsident Prof. Dr. Claus Wolf das neue Logo. Unter dem Slogan #wirwahrenwerwirsind sollen die Kulturdenkmale im Land und das Wirken aller Beteiligten zusammengeführt und nach außen sichtbar gemacht werden. „Unsere Denkmale sollen Orte sein, die Geschichte und Zukunft haben“, sagte Ministerin Razavi. „Das wollen wir auch in der Sprache des Designs ausdrücken. Frisch, modern und zeitlos, und trotzdem immer im Blick, um was es geht: Es geht um Werte, auf die wir stolz sein können. Und es geht um die Werte, die es zu bewahren gilt.“

Jubiläumsband vorgestellt

Präsentiert wurde außerdem der Jubiläumsband „50 – Denkmalpflege in Baden-Württemberg 1972-2022“. Im Band werden Fragen, Entwicklungen, Entdeckungen und Herausforderungen, die die denkmalpflegerische Arbeit des Landesamts für Denkmalpflege im letzten halben Jahrhundert bestimmt und geprägt haben, schlaglichtartig geschildert. Der Band ist beim Landesamt für Denkmalpflege erhältlich.

„Wir haben sieben wunderbare Welterbestätten und viele prägende Kulturdenkmale, deren Erhalt uns auch in Zukunft am Herzen liegt. Ich wünsche mir anlässlich des Jubiläums, dass die Kulturdenkmale in unserem Land den Menschen weiter Identität und Heimat stiften und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen“, so abschließend Ministerin Razavi.

Hintergrund: Denkmalschutzgesetz

Der Erhalt der Denkmale im Land wird bis heute auf Grundlage des „Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale“ gewährleistet, das am 1. Januar 1972 in Kraft trat. Das einheitliche Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg baute auf dem Badischen Denkmalschutzgesetz von 1949 auf, das seinerzeit erste in Deutschland.

Quelle: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg