Pressemitteilung

A 8 Albaufstieg: Regierungspräsidium Stuttgart setzt Planfeststellungsverfahren fort

Anhörung zur 4. Planänderung und Auslage der Planunterlagen ab Montag, 31. Januar 2022

Straßenbaupläne

Das Regierungspräsidium Stuttgart leitet im Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 8 Karlsruhe – München im Streckenabschnitt Mühlhausen – Hohenstadt (Albaufstieg) in diesen Tagen die Anhörung zur 4. Planänderung ein.

Die Planunterlagen werden in der Zeit von 31. Januar bis 28. Februar 2022 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren sowie im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum in den Kommunen Bad Ditzenbach, Drackenstein, Gruibingen, Hohenstadt, Merklingen, Mühlhausen, Laichingen und Wiesensteig zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Bis einschließlich Donnerstag, 31. März 2022, haben betroffene Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu den Planänderungen zu äußern. Nähere Einzelheiten hierzu werden rechtzeitig vorab in den amtlichen Mitteilungsblättern der betroffenen Kommunen ortsüblich bekannt gemacht.

Anlage:
Planskizze (pdf, 4 MB)