Pressemitteilung

A 8 Karlsruhe-München: Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Anschlussstelle Esslingen wird eingeleitet

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dieser Tage ein Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Anschlussstelle (AS) Esslingen eingeleitet. Das Planfeststellungsverfahren dient der Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung.

Gegenstand der Planfeststellung ist der Umbau des nördlichen Teils der Anschluss-stelle Esslingen (AS Esslingen) im Zuge der Autobahn A 8 Karlsruhe – München. Das Vorhaben liegt im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.4 „Filderbereich bis Wendlingen“ des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm, für den ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Es besteht aus folgenden Komponenten:

Die nördlichen Ein- und Ausfahrrampen der AS Esslingen sollen nach Westen verlegt und als so genannte „linksliegende Trompete“ umgebaut werden. Im Zuge des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm ist der Neubau von Eisenbahnüberführungen über die neuen Rampen der verlegten Anschlussstelle, einen Wirtschaftsweg und die L 1202 vorgesehen. In Fortsetzung der Planungen zur Verlegung der L 1204 nördlich von Neuhausen (so genannte Autobahnparallele) ist der Neubau der L 1204 (künftig L 1192 neu) bis zur L 1202 mit plangleichem Anschluss der Rampen der AS Esslingen und der L 1202 vorgesehen. Im weiteren Verlauf soll die L 1202 (künftig L 1192 neu) bis zur Körschtalbrücke ausgebaut und die Einmündung der Neuhauser Straße umgebaut werden.

Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören z. B. die Umwandlung von Acker in Streuobstwiesen und Obstbaumreihen, die Anlage von Sukzessionsflächen und Streuobstwiesen sowie Entsiegelungen. Zum Schutz von Vögeln und Zauneidechsen sind daneben auch artenschutzrechtliche Maßnahmen vorgesehen.

Das Vorhaben dient vor allem der Realisierung einer richtlinienkonformen und verkehrssicheren Lösung für die AS Esslingen im Hinblick auf einen künftigen Ausbau der A 8.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 16. Oktober 2017 bis einschließlich 15. November 2017 bei den Gemeindeverwaltungen Neuhausen auf den Fildern, Denkendorf und Köngen eingesehen werden. Bis einschließlich 29. November 2017 haben die von dem Projekt betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen oder Einwendungen vorzubringen. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen vom Beginn der Auslegung bis zum Ende der Einwendungsfrist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart  eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.

Planskizze (pdf, 2 MB)
Aktuelle Planfeststellungsverfahren