Pressemitteilung

A 81 – Bau eines Regenklärbeckens und eines Regenrückhaltebeckens Lachengraben im Streckenabschnitt A 81 AS Zuffenhausen – AS Feuerbach (Landkreis Ludwigsburg)

​DasRegierungspräsidium Stuttgart leitet dieser Tage das Planfeststellungsverfahrenfür Bau eines Regenklärbeckens und eines Regenrückhaltebeckens Lachengraben imStreckenabschnitt A 81 AS Zuffenhausen – AS Feuerbach in der Stadt Ditzingen imLandkreis Ludwigsburg ein. Das Planfeststellungsverfahren dient der Abwägungaller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlassdes Planfeststellungsbeschlusses. Vorhabenträgerin ist die BundesrepublikDeutschland (Bundesstraßenverwaltung), vertreten durch die Abteilung 4(Straßenwesen und Verkehr) des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Gegenstandder Planfeststellung ist der Bau eines Regenklärbeckens und einesRegenrückhaltebeckens zur Entwässerung der A 81 im Streckenabschnitt ASZuffenhausen bis AS Feuerbach. Der Bau umfasst zudem die notwendigen Zu- undAblaufleitungen. Das Straßenoberflächenwasser wird derzeit überEntwässerungsleitungen auf der Ostseite der A 81 in den Lachengrabenabgeleitet. Aufgrund der Lage des Abschnitts der A 81 auf Gemarkung Ditzingeninnerhalb der Wasserschutzzone II und III des Wasserschutzgebieters „Ditzingen“(WSG-Nr-Amt 118148) soll das Oberflächenwasser behandelt und gedrosselt, alsokünftig über das Regenklärbecken und das Regenrückhaltebecken an den Vorfluterabgegeben werden. Die Becken befinden sich östlich der A 81 und ca. 30 mnördlich des Lachengrabens auf derzeit landwirtschaftlich genutzter Fläche. DasStraßenoberflächenwasser wird über die bestehende Entwässerungsleitung, weiterüber einen neu anzulegenden Kanal zum Regenklärbecken geleitet. DasRegenrückhaltebecken wird als Erdbecken, das Regenklärbecken als Betonbeckenausgeführt. Die Zufahrt zu den Becken erfolgt über das städtische Straßennetzund die bestehenden Wirtschaftswege. Für Wartungsarbeiten wird eine Zufahrt vomWirtschaftsweg aus errichtet. Die Bauzeit beträgt ca. 12 Monate.

Zudemsind landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen, um Beeinträchtigungen durchdas Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren undunvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren. Hierzu gehören z.B. dieRekultivierung der Baustelleneinrichtungsfläche, die Ansaat von Nebenflächen,Anpflanzungen von Gehölzgruppen, Umwandlung von Acker in Grünland mit derAnlage eines Schmetterlings- und Wildbienensaums, einer Blumenwiese undHeckenabschnitte.

DieKosten werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen.

DiePlanunterlagen können in der Zeit vom 6. Juni 2016 bis einschließlich 5. Juli 2016bei der Stadtverwaltung Ditzingen eingesehen werden. Bis einschließlich 19.Juli 2016 haben die von dem Straßenprojekt betroffenen Bürgerinnen und Bürgerdie Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Zeit und Ort der Auslegung werdenvorher ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlichkönnen die Planunterlagen bis zum Ende der Einwendungsfrist auf derInternetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen> Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > AktuellePlanfeststellungsverfahren eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist aufder Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“abrufbar.

Planskizze (pdf, 342 KB)