Pressemitteilung

A 81 sechsstreifiger Ausbau zwischen den Anschlussstellen Sindelfingen-Ost und Böblingen-Hulb (Landkreis Böblingen)

​Der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart für den sechsstreifigen Ausbau der A 81 zwischen den Anschlussstellen (AS) Sindelfingen-Ost und Böblingen-Hulb ist bestandskräftig.

Die A 81 ist eine der bedeutendsten Achsen für den regionalen und überregionalen Verkehr im süddeutschen Raum. Die vier Fahrstreifen im Streckenabschnitt Sindelfingen – Böblingen genügen schon lange nicht mehr der starken Verkehrsbelastung. Die Planung sieht zudem umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Verkehrslärm vor. So ist auf einer Länge von 850 m eine komplette Überdeckelung der Autobahn geplant. Zusätzlich sind nach innen gekrümmte Lärmschutzwände im Bereich von Wohnbebauung vorgesehen. An der Ausfahrt Sindelfingen-Ost aus Richtung Stuttgart wird ein Lärmschutzwall mit einer Höhe von bis zu 12 m entstehen. Um die mit dem Ausbauvorhaben verbundenen Umwelteingriffe auszugleichen, wurde ein umfangreiches landschaftspflegerisches Konzept entwickelt.

Das Vorhaben beziehungsweise die naturschutzrechtlichen Maßnahmen werden sich auf den Gemarkungen von Böblingen, Sindelfingen, Ehningen, Schwäbisch Gmünd, Horb am Neckar und Haigerloch befinden.
Mit dem Bau des Projekts soll Ende des Jahres 2020 begonnen werden. Dann soll in einem ersten Schritt das sanierungsbedürftige Überführungsbauwerk der Calwer Straße abgebrochen und neu errichtet werden. Die im Jahr 2012 genehmigten Gesamtkosten, einschließlich des geplanten Lärmschutztunnels, belaufen sich auf rund 226 Millionen Euro.

Aktuell wird die Planung des sechsstreifigen Ausbaus der A 81 vom Regierungspräsidium Stuttgart an die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) übergeben. Die DEGES übernimmt damit alle Aufgaben, die mit der weiteren Durchführung der Baumaßnahme verbunden sind (vergleiche hierzu auch Pressemitteilung des Verkehrsministeriums vom 30.01.2019). Der Übergang des Projekts Ausbau/Überdeckelung der A 81 bei Böblingen zur DEGES greift dabei einem möglichen Projektstau im Zuge der Aufgabenübertragung an den Bund Anfang 2021 vor. Durch die frühzeitige Projektübergabe werden die bestmöglichen Voraussetzungen für einen zügigen und kontinuierlichen Projektfortschritt geschaffen.

Hintergrundinformationen
Das Planfeststellungsverfahren wurde im Juni 2016 eingeleitet und der Planfeststellungsbeschluss am 3. September 2018 erlassen. Gegen den Planfeststellungsbeschluss war beim erstinstanzlich zuständigen Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage eingegangen. Die Klage wurde mittlerweile übereinstimmend für erledigt erklärt, da eine Einigung zwischen den Parteien erfolgt ist. Damit konnte das Verfahren mit Gerichtsbeschluss eingestellt werden und der Planfeststellungsbeschluss wurde bestandskräftig.

Die planfestgestellten Unterlagen und der Planfeststellungsbeschluss können unter Planfeststellungen eingesehen werden (aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse).

Informationen zur DEGES
Die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) ist eine Projektmanagementgesellschaft und nimmt für ihre Mitglieder (beigetretene Länder) die Funktion als Bauherrin, aber keine hoheitlichen Aufgaben wahr. Letztere verbleiben beim Land. Die DEGES koordiniert im Auftrag des Landes die externen Dienstleistungen von Büros in den Bereichen Planung, Grunderwerb und Bauüberwachung sowie die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen einschließlich Bauüberwachung auf Basis eines Inhouse-Modells. Gründungsgesellschafter sind der Bund und die fünf neuen Bundesländer. In den vergangenen Jahren sind als weitere Gesellschafter die Freie und Hansestadt Hamburg (2007), das Land Schleswig-Holstein (2008), die Freie Hansestadt Bremen (2009), das Land Hessen (2010) sowie das Land Nordrhein-Westfalen (2014) der DEGES beigetreten. Baden-Württemberg ist im Jahr 2014 der DEGES als Gesellschafter beigetreten.