Pressemitteilung

A8 - Umbau und Erweiterung der Park- und WC-Anlage „Urwelt-funde“ (Landkreis Göppingen)

​Das Regierungspräsidium leitet dieserTage das Planfeststellungsverfahren für den Umbau und die Erweiterung der imLandkreis Göppingen gelegenen Park- und WC-Anlage „Urweltfunde“ an der BAB A 8 in Fahrtrichtung Karlsruhe zwischen den Anschlussstellen Aichelberg und Kirchheimunter Teck-Ost ein. Das Planfeststellungsverfahren dient der Abwägung aller öffentlichen und privatenBelange und ist Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung des Vorhabens.

Gegenstand der Planung sind der Umbauund die Erweiterung der Park- und WC-Anlage „Urweltfunde“ an der A 8. Die Anlage wird nach Nordosten hin erweitert und neu geordnet.

Das Vorhaben umfasst die Verschiebungder Ausfädelungsspur in Richtung Osten, den Abbruch des bestehenden WC-Gebäudesund dessen Neuerrichtung in versetzter Lage sowie eine neue Beleuchtungsanlage.Darüber hinaus werden die PKW-Stellplätze verlegt, um Platz für weitereLKW-Stellplätze zu schaffen und es erfolgt eine räumliche Trennung von PKW- undLKW- Stellplätzen. Die Anzahl der PKW-Stellplätze wird von 33 auf 15 + 2Behindertenstellplätze reduziert; die Zahl der LKW-Stellplätze erhöht sich um28 auf insgesamt 49. Hierdurch soll der Überlastung der Anlage in denNachtstunden, vor allem bezüglich fehlender LKW-Stellplätze, entgegengewirktwerden. Dies trägt zur Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten bei und verbessertsomit die Verkehrssicherheit. Als aktive Lärmschutzmaßnahme ist die Errichtungeiner Lärmschutzwand vorgesehen.

Als naturschutzrechtlicher Ausgleichfür die Eingriffe des Vorhabens in die Natur und Landschaft sind u.a. dieRekultivierung von nicht mehr benötigten Fahrbahnabschnitten undParkierungsflächen, die Umwandlung von Acker in extensives Grünland sowie dieAnsaat von Rasen und die Pflanzung von Bäumen und Hecken vorgesehen.

Für die Dauer der Baumaßnahmen wirdder Rastplatz für den Verkehr gesperrt. Die voraussichtlichen Kosten für dieMaßnahme belaufen sich auf 3,845 Mio. €. Kostenträger ist die BundesrepublikDeutschland.

Die Planunterlagen können in der Zeitvom 20. Juni bis 19. Juli 2016 bei den Gemeinden Aichelberg, Gruibingen,Weilheim an der Teck und Zell unter Aichelberg eingesehen werden. Bis zum 2.August 2016 haben die von dem Straßenprojekt betroffenen Bürgerinnen und Bürgerdie Möglichkeit, Einwendungen zu erheben.

Die Planunterlagen können während deso. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite des RegierungspräsidiumsStuttgart (www.rp-stuttgart.de) unterAbteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen >Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden.

Planskizze (pdf, 70 KB)