Pressemitteilung

Ärztliche Zeugnisse über die gesundheitliche Eignung vor einer Verbeamtung werden ab 1. Juli 2016 durch niedergelassene oder andere approbierte Ärzte ausgestellt

​Mit Inkrafttreten des Gesundheitsdienstgesetzes vom 17. Dezember 2015 erfolgt in Baden-Württemberg ab dem 1. Juli 2016 die ärztliche Untersuchung und Erstellung ärztlicher Zeugnisse vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis grundsätzlich durch niedergelassene oder andere approbierte Ärzte. Eine erste Liste durchführender Ärztinnen und  Ärzte wurde jetzt auf den Internetseiten des Landesgesundheitsamtes eingestellt.

Im Juni 2016 wurde zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg sowie dem Landkreistag Baden-Württemberg eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von ärztlichen Untersuchungen und zur Erstellung ärztlicher Zeugnisse vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis mit den dabei geltenden Vorgaben und Regelungen verhandelt.

Vor einer Einstellung in ein Beamtenverhältnis prüft die zuständige Einstellungs-/ Ernennungsbehörde, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen Voraussetzungen gehört auch die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn. Hierfür muss der Einstellungs-/Ernennungsbehörde von den Bewerbern ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, welches bislang von den Gesundheitsämtern ausgestellt wurde. Bei der Untersuchung muss ein spezieller Anamnesebogen von Bewerbern ausgefüllt und dem untersuchenden Arzt vorgelegt werden. Die Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses oder die Veranlassung weitergehender Untersuchungen erfolgt auf speziellen Formblättern.

Eine Liste von Ärztinnen und Ärzten, die diese Untersuchung durchführen, den Anamnesebogen (Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte), den Vordruck für die Erklärung des Ausschlusses von Behandlungsverhältnissen sowie weitere Informationsmaterialien finden Interessierte auf den Seiten des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg.

Gesundheitliche Eignung bei Verbeamtung