Pressemitteilung

Aus Straßenbauverwaltung wird Mobilitätsverwaltung | Abteilung 4 des Regierungspräsidiums Stuttgart gibt sich neues Gesicht – Aus „Straßenwesen und Verkehr“ wird „Mobilität, Verkehr, Straßen“ | Abteilungspräsident Stefan Heß: „Neue Bez

Zeitungsstapel

Die Straßenbauverwaltung erhält ein neues Gesicht. Die Abteilung 4 des Regierungspräsidiums Stuttgart trägt ab sofort nicht mehr die ursprüngliche Bezeichnung „Straßenwesen und Verkehr“, sondern die neue Bezeichnung „Mobilität, Verkehr, Straßen“. Damit wird vor dem Hintergrund der bundesweiten Autobahnreform die Chance einer organisatorischen Neuaufstellung in der bisherigen Straßenbauverwaltung genutzt mit der die Veränderungen im Verkehrs- und Mobilitätssektor abgebildet werden. Mit der Reform der Autobahnverwaltung trägt ab 1. Januar 2021 der Bund die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen und die bisherige Auftragsverwaltung der Länder endet. Diese Entwicklung hat organisatorische Veränderungen auch in der Straßenbauverwaltung in ihrer bisherigen Gestalt zur Folge.

Abteilungspräsident Stefan Heß erklärte: „Die Abteilungen 4 der Regierungspräsidien tragen ab sofort die Bezeichnung „Mobilität, Verkehr, Straßen“. Diese neue Bezeichnung spiegelt die neuen Schwerpunkte unserer Arbeit wider. Denn aus der bisherigen Straßenbauverwaltung entsteht nun sozusagen eine Mobilitätsverwaltung.“

Mit der zunehmenden Anzahl an Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern im Land sowie der steigenden Anzahl an Mobilitätsformen und Verkehrsschnittstellen, von Rad über den Öffentlichen Personenverkehr bis hin zum Kraftfahrzeug, steige auch der Bedarf von passenden Lösungen für alle Nutzerinnen und Nutzer. „Deshalb koordinieren wir Mobilitätspakte und streben eine zukunftsorientierte Mobilität an,“ so Stefan Heß weiter.

Zudem erhalten neue Antriebsformen immer mehr Gewicht in der Gesellschaft. Dabei geht es zum Beispiel um die künftige Förderung von neuen Antriebsformen wie der Elektromobilität. Alle Themen rund um die Ausgestaltung der Mobilitätspakte, die neuen Antriebsformen sowie die Beratung und Förderung kommunaler Baulastträger bei der Umsetzung ihrer eigenen Projekte werden ab 1. Januar 2021 organisatorisch in einem neuen Referat 45 „Regionales Mobilitätsmanagement“ gebündelt. Die bisher in Referat 45 angesiedelten Aufgaben rund um den Straßenbetrieb (unter anderem die Zuständigkeit für die Autobahnmeistereien) entfallen dort. Als Folge des Übergangs der Zuständigkeiten der Bundesautobahnen auf den Bund wird zudem das bisher für Autobahngroßprojekte zuständige Referat 47.5 im Regierungspräsidium künftig ersatzlos wegfallen.

Abteilungspräsident Heß versicherte, auch nach dem Übergang der Zuständigkeit für Planung, Bau und Betrieb der Bundesautobahnen auf die Autobahn GmbH bleibe für seine Abteilung noch genug zu tun: „Wir behalten die Zuständigkeit für Planung, Bau und Verwaltung von Bundes- und Landesstraßen bei uns. Diese Verkehrswege zu erhalten, wird uns lange und intensiv beschäftigen. Auch der Ausbau zweibahniger Bundesstraßen (B 10, B 14, B 29) zur Verkehrsbündelung sind große Projekte, denen wir uns auch weiterhin konzentriert zuwenden. Zunehmend rücken aber auch andere Themen und andere Verkehrsträger in den Blickpunkt, zum Beispiel Radschnellwege, die wir nicht mehr nur als isolierte Baumaßnahme, sondern vermehrt als Teil von Mobilitätskonzepten und –pakten begreifen.“

Die Aufgaben der Abteilung 4 des Regierungspräsidiums Stuttgart

Eine gute Infrastruktur ist die Grundlage für die Wirtschaftskraft im Regierungsbezirk Stuttgart. Wir sorgen für sichere Straßen zur Nutzung aller Verkehrsarten, darunter den Wirtschaftsverkehr, den Öffentlichen Personenverkehr, den Rad- und Fußverkehr und den motorisierten Individualverkehr. Die Zuständigkeit des Referats „Luftverkehr“ erstreckt sich zudem auf das Land Baden-Württemberg.

Die Abteilung 4 stellt sicher, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Regierungsbezirk mit einer guten Infrastruktur ausgestattet sind und sorgt für Ihre Sicherheit:

  • auf Bundes- und Landesstraßen
  • auf Radwegen
  • im Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) und
  • im Luftverkehr.

Mobilität

Mit der zunehmenden Anzahl an Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern im Land sowie der steigenden Anzahl an Mobilitätsformen und Verkehrsschnittstellen, von Rad über ÖPV bis hin zum Kraftfahrzeug, steigt auch der Bedarf von passenden Lösungen für alle Nutzerinnen und Nutzer. Deshalb koordinieren wir Mobilitätspakte und streben eine zukunftsorientierte Mobilität an. Neue Antriebsformen erhalten immer mehr Gewicht in unserer Gesellschaft. Zur Stärkung und Förderung von neuen Antriebsformen, wie beispielsweise, der Elektromobilität (E-Mobilität) und Intelligenten Mobilität (I-Mobilität), stellen wir sicher, dass Bundes- und Landesstraßen mit entsprechender Infrastruktur, beispielsweise Ladestationen ausgestattet sind. Wir beraten und fördern kommunale Baulastträger bei der Umsetzung eigener Straßeninfrastruktur, Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur sowie im Öffentlichen Personennahverkehr einschließlich des Schienenverkehrs. Die Grundlage für die Förderung bildet dabei das LGVFG (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz).

Verkehr

Der Aufgabenbereich Verkehr umfasst die Verkehrssicherheit und die gewerberechtliche Ordnung für den Straßen-, Luft-, Schienen- und Radverkehr. Wir sind zuständig für Ausnahmegenehmigungen im Bereich der Straßenverkehrszulassungsverordnung, die Ausweisung von Sonderrouten für Großraum- und Schwertransporte, die Genehmigung des Linienverkehrs von Kraftomnibussen in kreisüberschreitenden Verkehrsverbünden und die Personenlinienverkehre ins Ausland. Auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes ist der Abteilung 4 des Regierungspräsidiums die technische Aufsicht über Straßenbahnen und Omnibusse übertragen. Im Rahmen der Fachaufsicht beraten wir die Straßenverkehrsbehörden der Kommunen und Landkreise in Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO). In Angelegenheiten des Lärmschutzes und der Luftschadstoffe sind wir ebenfalls Ihr Ansprechpartner.

Im Bereich des Luftverkehrsrechts übernehmen wir die Überwachung der Regelungen für den Flugplatzbau, die Zulassung von Luftfahrtunternehmen und des Luftfahrtpersonals, die Genehmigung von Starts und Landungen im Außenbereich, die Zulassung von Flugveranstaltungen und die Abstimmung von Bauvorhaben mit fliegerischen Belangen.

Straßen

Wir steuern und koordinieren sowohl die Finanzplanung als auch die technische Planung im Straßen- und Brückenbau für Bundes- und Landesstraßen einschließlich des dazugehörenden Radwegenetzes.

Zu unseren operativen Aufgaben gehören:

  • Planung, Bau, Ausbau und Erhaltung von Bundesstraßen in Auftragsverwaltung für den Bund
  • Planung, Bau und Erhaltung von Landesstraßen
  • Planung und Bau der Radinfrastruktur

Insgesamt sind fast 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Stuttgart, bei den Außenstellen in Heilbronn, Ellwangen und Göppingen sowie den Bauleitungen in Bad Mergentheim und Schwäbisch Hall mit diesen Aufgaben beschäftigt.

Besondere Schwerpunkte unserer Arbeit sind:

  • Erstellung und Fortschreibung von Straßenbau- und Finanzierungsplänen
  • Förderung des kommunalen Straßenbaus mit staatlichen Zuschüssen nach dem LGVFG (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz)
  • technische Planung von Straßen sowie Brücken- und Tunnelbauwerken einschließlich der erforderlichen Umweltverträglichkeitsstudien und landschaftspflegerischen Begleitpläne
  • Grunderwerb für Straßenbaumaßnahmen
  • Umsetzung sämtlicher Baumaßnahmen zur Erstellung und Erhaltung der gesamten Infrastruktur der Bundes- und Landesstraßen inklusive gegebenenfalls gesonderter Infrastruktur für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende
  • Planung und Bau von Radschnellwegen und Radschnellverbindungen

Hinzu kommen die wichtigen Fachgebiete der Straßenverkehrssicherheit und Verkehrstechnik. Hier sind vor allem verkehrstechnische Untersuchungen insbesondere von Gefahrenstellen und Unfallhäufungsstellen zu nennen. Dazu gehören auch die Grundsätze der Ausstattung von Straßen etwa mit Leit- und Schutzeinrichtungen, Markierungen, Beschilderungen und Wegweisern oder auch Verkehrserhebungen, Signalanlagen und dynamische Verkehrssteuerungen.