Pressemitteilung

Automatisierung von Betriebserlaubnissen unbemannter Luftfahrtsysteme / Anträge und Anfragen zu Drohnen und Flugmodellen nun auch digital auf Service BW

​Das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Landesluftfahrtbehörde bearbeitet jedes Jahr über 1000 Anträge auf besondere Nutzung des Luftraums durch unbemannte Luftfahrtsysteme, umgangssprachlich als Drohnen bezeichnet. Diese Drohnen finden zahlreiche professionelle Anwendungen wie für Filmaufnahmen, zur Kontrolle von Pipelines oder Stromtrassen, zur Rehkitzrettung auf Feldern in der Erntesaison, in der Archäologie, zur Schädlingsbekämpfung oder in der Meteorologie.

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes des Bundes sind Bund und Länder dazu verpflichtet, alle behördlichen Leistungen auch digital zur Verfügung zu stellen. In Baden-Württemberg ist der Prozess zur Beantragung des Betriebs von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen umgesetzt und ab sofort auf der Plattform Service-BW erreichbar.

„Die Automatisierung von Massenprozessen ist für uns als Regierungspräsidium Stuttgart ein wichtiger Schritt zur digitalisierten Verwaltung,“ sagt Regierungspräsident Wolfgang Reimer. „Ich freue mich, dass damit auch die Digitalisierung in der Luftverkehrsverwaltung in unserem Hause weiter voranschreitet.“

Die Umsetzung fand in engem Austausch zwischen dem Ministerium für Verkehr, dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration sowie dem Regierungspräsidium Stuttgart als Landesluftfahrtbehörde statt. In Zusammenarbeit mit BITBW wurde dieses Onlineverfahren in professioneller Weise umgesetzt.

Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, sich durch einen nutzerfreundlichen und intuitiven Fragebogen zu arbeiten, um festzustellen, ob er eine behördliche Entscheidung benötigt und wie diese gegebenenfalls konkret aussieht. Diese kann er dann digital beantragen und alle erforderlichen Dokumente hochladen. Die Antragsbearbeitung erfolgt behördenseitig teilautomatisiert.

Mit diesem Prozess gelingt es, die Bürgerinnen und Bürger zielgerichteter zu informieren und ihnen ein Handwerkzeug an die Hand zu geben, das die Antragsstellung deutlich vereinfacht und beschleunigt. Eine Antragstellung mittels Papierantrag ist dabei weiterhin möglich.