Pressemitteilung

B 10 Dreieck Stuttgart-Neckarpark bis Anschlussstelle Stuttgart-Hafen - Umrüstung der Fahrzeugrückhaltesysteme in Kürze abgeschlossen

​Im Herbst des vergangenen Jahres wurden die Arbeiten zur Wiederherstellung der Fahrzeugrückhaltesysteme auf der B 10 durch das Regierungspräsidium Stuttgart vergeben. Die Arbeiten umfassen die vollständige Erneuerung der alten, doppelten Distanzschutzplanken zwischen dem Dreieck Neckarpark und der Anschlussstelle Stuttgart-Hafen-Süd. Die Fahrzeugrückhaltesysteme werden aufgrund des gestiegenen Schwerverkehrsaufkommens auf der B 10 an den aktuellen Sicherheitsstandard angepasst. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhöhung der Durchbruchssicherheit von LKW‘s zwischen den beiden Fahrbahnen gelegt.

Noch vor dem Rückbau der temporären Verkehrssicherungseinrichtungen für die Asphaltarbeiten der vorausgegangenen Fahrbahndeckenerneuerung konnten große Abschnitte der neuen Betonschutzwände im Mittelstreifen versetzt werden. Die Behinderungen für den Verkehrsteilnehmer wurden dadurch minimiert. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fahrbahndeckenerneuerung Ende Oktober 2017 standen den Verkehrsteilnehmern wieder sämtliche Verkehrsbeziehungen vollständig zur Verfügung. Auf einer Länge von rund 2 km waren die Betonschutzwände zur Mitteltrennung schon vollständig aufgestellt.

Die Umrüstung der Stahlschutzplanken zwischen den Anschlussstellen Stuttgart-Wangen und Stuttgart-Hedelfingen, im Bereich des Trennstreifens zur Rampe der B10/B14 am Dreieck Neckarpark und in der Mittelstreifenüberfahrt am Hafen-Süd, war im Mittelstreifen noch erforderlich. Diese Arbeiten konnten erst beginnen nachdem der Oberboden für das Bankett im Mittelstreifen im November angedeckt war. Vor dem Winter wurden bereits vordringliche Gefahrenstellen im Mittelstreifen, wie z.B. Schilderbrückenfundamente, durch Schutzplanken abgesichert. Die Zusammenschlüsse zwischen den Betonwänden und den Stahlschutzplanken konnten im vergangenen Jahr wegen Lieferengpässen der hierfür notwendigen Spezialteile nicht mehr erfolgen.

Bis zum Abschluss aller Arbeiten an den Fahrzeugrückhaltesystemen im Mittelstreifen muss die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h bestehen bleiben. Daher werden aktuell besonders die Arbeiten am Mittelstreifen vorangetrieben. Nahezu alle Arbeiten finden zwischen 20:00 Uhr und 5:00 Uhr statt, um den Berufsverkehr nicht zu beeinträchtigen. Im Gegensatz zu den Arbeiten am Fahrbahnrand gestalten sich die Arbeiten im Mittelstreifen durch die Vielzahl der mit Asphalt befestigten Mittelstreifenüberfahrten schwieriger. In diesen befestigten Flächen müssen zunächst Bohrungen durch den Asphalt erfolgen bevor die Pfosten gerammt werden können. In Abschnitten in denen querende Leitungen oder Kanäle vorhanden sind, müssen die Schutzplanken auf bewährte Betonfundamente gegründet werden. Erst nach dem Aushärten des Betons können die Schutzplanken dort montiert werden. Zwischenzeitlich sind auch die Spezialteile zum Anschluss der Stahlschutzplanken an die Betonwände wieder erhältlich. Ab dem 12. Februar 2018 sollen damit die im Mittelstreifen verbleibenden Lücken geschlossen werden.

Vorbehaltlich einer geeigneten Witterung für die Betonierarbeiten im Mittelstreifen, kann  der Verkehr im Laufe der KW 8 wieder wie gewohnt mit 80 km/h rollen. Die  Fertigstellung der insgesamt ca. 1.800 m Stahlschutzplanken am Fahrbahnrand kann auch ohne Einschränkungen der Geschwindigkeit erfolgen und wird weitestgehend bis Ende Februar abgeschlossen sein.

Die Kosten für die Umrüstung der Fahrzeugrückhaltesysteme belaufen sich auf rund 0,8 Millionen Euro, welche der Bund trägt.

Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen während der Bauzeit. Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können dem Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter www.baustellen-bw.de entnommen werden.