Pressemitteilung

B 10 Fahrbahndeckenerneuerung Uferstraße Dreieck Stuttgart-Neckarpark bis Anschlussstelle Stuttgart-Hafen

​Im Baustellenbereich der B 10 zwischen dem Dreieck Neckarpark und der Anschlussstelle Stuttgart-Wangen wird der Verkehr derzeit zweistreifig in jede Richtung mit verengten Fahrbahnen entlang dem Mittelstreifen geführt. Dadurch ist es möglich nahezu alle Arbeiten zur Sanierung der Entwässerungseinrichtungen und zum Ausbau der Fahrzeugrückhaltesysteme aus Beton am Außenrand der Fahrbahn durchzuführen. Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis zum kommenden Freitag abgeschlossen sein.

Ab Samstag gegen Mitternacht erfolgt anschließend in zwei Nachtbaustellen bis Montag gegen 5 Uhr die Einrichtung der nächsten Hauptbauphase. Diese beinhaltet den Asphalteinbau auf der Richtungsfahrbahn Stuttgart zwischen der Anschlussstelle Stuttgart-Wangen und dem Dreieck Neckarpark. Der Verkehr wird dazu vollständig auf die Richtungsfahrbahn Esslingen gelegt, damit während der kommenden zwei Wochen für den durchgehenden Verkehr alle Fahrstreifen zur Verfügung stehen.
Durch diese Art der Verkehrsführung ist die Einfahrt auf die B 10 am Zollamt nicht mehr möglich, da in diesem Bereich der Verkehr bereits auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung Esslingen liegt. Die Zufahrtsmöglichkeit zum Zollamt und zu den anliegenden Unternehmen bleibt gegeben.

Damit auch weiterhin die Möglichkeit zur Einfahrt auf die B 10 besteht, wurde in dem kürzlich fertiggestellten Fahrbahnabschnitt eine provisorische Zufahrt auf die B10 hergestellt. Diese provisorische Zufahrt kann von den Otto-Konz-Brücken aus über die Umleitungsstrecke U 15 erreicht werden.

Die Umleitungsstrecke U 15 führt über die Otto-Konz-Brücken, die Straße „Am Ostkai“ und die Otto-Hirsch-Brücken zur Straße „Am Westkai“. Auf dieser Straße wird provisorisch für den von Süden kommenden Verkehr eine Linksabbiegespur markiert, die ein sicheres Abbiegen auf die B 10 ermöglicht. Fahrzeuge mit einer Höhe über 4m können die Straße „Am Ostkai“ aufgrund einer bestehenden Höhenbeschränkung nicht nutzen und müssen die Alternativroute über die Hafenbahnstraße verwenden.

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich nach Kostenfortschreibung auf rund 10,5 Millionen Euro, welche der Bund für die Fahrbahnerneuerung als Investition in den Erhalt der Infrastruktur trägt. Grund für die Mehrkosten sind Mehraufwendungen bei Sanierung einer Grundwasserwanne, sowie durch zusätzliche Arbeiten an rund 200 Schächten. Enthalten sind auch Kosten für Schutzeinrichtungen und Straßenausstattung.

Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen während der Bauzeit. Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können dem Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter www.baustellen-bw.de entnommen werden.