Pressemitteilung

B 10: Ortsumfahrung Enzweihingen (Landkreis Ludwigsburg)

Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss.

Zeitungsstapel

Parlamentarischer Staatssekretär Bilger: „Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Entlastung der Anwohner und der Verbesserung der Verkehrssituation auf der B 10“

Verkehrsminister Hermann: „Naturschutzrechtlicher Ausgleich und wirksamer Lärmschutz sind zwei Seiten der gleichen Medaille“

Regierungspräsident Wolfgang Reimer: „Damit ist das Tor zum Bau der Ortsumfahrung weit aufgestoßen“

Die Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Stuttgart hat den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Ortsumfahrung Enzweihingen erlassen. „Der nun vorliegende Planfeststellungsbeschluss ist Basis für die Reduktion von Verkehrslärm in Enzweihingen – und damit zugunsten der Bürgerinnen und Bürger. Damit ist das Tor zum Bau der Ortsumfahrung weit aufgestoßen und Enzweihingen kann sich auf eine spürbare Entlastung von Verkehrslärm freuen,“ erklärte Regierungspräsident Wolfgang Reimer.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger MdB, erklärte: „Seit Jahrzehnten warten die Menschen in Enzweihingen und viele Autofahrer auf den Bau der Ortsumfahrung. Der Planfeststellungsbeschluss ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Entlastung der Anwohner und der Verbesserung der Verkehrssituation auf der B10. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird die weiteren Schritte eng begleiten und sicherstellen, dass die erforderlichen Mittel zum Bau im Bundeshaushalt bereitstehen.“

Winfried Hermann MdL, Minister für Verkehr des Landes Baden-Württemberg, betonte: „Wir wissen um die naturschutzfachliche Bedeutung der Flächen, die nun für den Bau einer Umgehungsstraße in Anspruch genommen werden müssen. Der nachhaltige naturschutzfachliche Ausgleich ist die eine Seite, deutlich weniger Lärmbelastung ist die andere Seite der gleichen Medaille. Unterm Strich freue ich mich darüber, dass eine Lösung für die lärmgeplagte Bevölkerung Enzweihingens gefunden wurde.“

Nach Anhörung und intensiver Abwägung aller vorgebrachten Argumente wird eine Tunnellösung für die geplante Ortsumfahrung nicht zum Zuge kommen. Gegenstand der Planung ist ein zweistreifiger Neubau der B 10 nördlich um Enzweihingen herum. Der Bauabschnitt beginnt ab dem Abzweig der Stuttgarter Straße nach Vaihingen an der Enz und endet beim Abzweig der Kreisstraße nach Oberriexingen. Die Enz und der Strudelbach werden dabei mit zwei Brückenbauwerken überquert. Die vorhandene Bebauung entlang der Ortslage erhält einen Lärmschutz mit Lärmschutzwänden und Lärmschutzfenster. Die Ausbaulänge der Umfahrung beträgt rund 2,6 Kilometer.

Mit dem Vorhaben sind zwangsläufig auch Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben werden soweit wie möglich vermieden beziehungsweise minimiert. Unvermeidbare Beeinträchtigungen werden dabei kompensiert. Dies soll zum Beispiel durch den Rückbau versiegelter Flächen, die Revitalisierung der Enz und des Enzaltarms sowie durch die Förderung auetypischer Lebensräume, Pflanzungen von Obstbäumen, die Schaffung eines Ersatzhabitats für Mauer- und Zauneidechsen, die Umsiedlung eines Vorkommens des Eremiten (Juchtenkäfer), das Anbringen von Nisthilfen sowie der Schutz der Schlingnatter erfolgen. Dabei befindet sich eine der Maßnahmen auf dem Gebiet von Unterriexingen und damit auf der Gemarkung der Stadt Markgröningen.

Die genehmigten Kosten für die Ortsumfahrung in Höhe von 32,3 Millionen Euro trägt der Bund als Baulastträger.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden nach den Pfingstferien über das Internet bekannt gemacht. Sie können dann auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Bekanntmachungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren und Planfeststellungsbeschlüsse eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist in der Rubrik „Service“ unter „Bekanntmachungen“ abrufbar. Zusätzlich und zeitgleich werden Beschluss und Unterlagen bei den Stadtverwaltungen Vaihingen und Markgröningen zur Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Hintergrundinformationen:
Die Untersuchungen zur Entlastung von Enzweihingen im Zuge der B 10 gehen bis in die 70er Jahre zurück und dauern somit bereits rund 50 Jahre an. Alle in der Vergangenheit untersuchten Varianten von Ortsumfahrungen wären mit großen Brückenbauwerken und Zerschneidung von wertvollen Talhängen verbunden gewesen. Daher hat man 2004 zunächst einer Untertunnelung der Ortsdurchfahrt den Vorzug gegeben. Eine komplett neue Situation hat sich Ende 2006 ergeben, als das nahe der Enz gelegene Gelände der ehemaligen Firma Kienle & Spieß in Enzweihingen zum Verkauf stand. Unter Inanspruchnahme von dort befindlichen Gebäuden wurde die Enzauenvariante ermöglicht, die schließlich zur modifizierten Enzauenvariante Amod weiterentwickelt wurde. Für diese nördliche Umfahrungsvariante hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ende 2009 den Gesehenvermerk erteilt.

Die Querschnittswahl und in der Folge die Knotenpunktswahl im Westen und Osten der Maßnahme als planfreie Knotenpunkte machte eine Abwägung zwischen dem Eingriff in ein FFH-Gebiet und den verkehrlichen Belangen erforderlich. Die auf der neuen Trasse liegende Straßenmeisterei Vaihingen erhält einen Ersatzstandort an der Pulverdinger Kreuzung der B 10. Diese frei werdenden Flächen werden im Rahmen der Planungen zum Knoten West überplant.

Nachdem die Schutzgemeinschaft Mittleres Enztal Anfang 2011 eine weitere Kurztunnelvariante vorgeschlagen hat, hat das für die Aufstellung der Planung und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zuständige Regierungspräsidium einen ergänzten Variantenvergleich mit zwei zusätzlichen Tunneluntervarianten und der Umfahrungsvariante angestellt. Nach einem breit angelegten Bürgerdialog hat sich Ende Juli 2013 der Gemeinderat der Stadt Vaihingen an der Enz für die nördliche Umfahrung ausgesprochen und auch im Anschluss brachte eine Bürgerbefragung eine Zustimmung von über 70 Prozent für die bisherige nördliche Umgehung. Aufgrund der Ergebnisse und weiterer Abstimmung mit dem Bund wurde 2017 das Planfeststellungsverfahren für die Umgehungstrasse eingeleitet. Das Ergebnis der Anhörung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange zu diesem Verfahren haben zu Anpassungen der Straßenplanung und der Landschaftsplanung geführt, die mit der Planänderung 1 bis 3 umgesetzt wurden. Im Schwerpunkt wurden beim Thema Straßen, „Lokale Anpassungen bei privaten Betroffenen“ vorgenommen, „Zuwegungen für die Landwirtschaft“ ergänzt und „Leitungsverlegungen“ optimiert. Beim Thema Landschaftsplanung waren der Schutz der Schlingnatter und die Schonung der Felswand am Steinbruch im Schwerpunkt.

Das Verkehrsgutachten wurden für den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben und prognostiziert für das Jahr 2030 25.650 Fahrzeuge am Tag auf der neuen Umfahrung und 9.600 Fahrzeuge am Tag auf der innerstädtischen Trasse. Die Entlastungswirkung stellt damit mit bis zu 77 Prozent im Gesamt- und mit bis zu 94 Prozent im Schwerverkehr einen sehr guten Wert dar.

Sobald der nun vorliegende Planfeststellungsbeschluss Rechtskraft erlangt, soll noch in 2021 mit der Umsetzung der ersten sogenannten FCS (favorable conservation status) -Maßnahmen begonnen werden. Dabei handelt es sich um Sicherungsmaßnahmen zur Erhaltung einer Art, die durch die Maßnahmen beeinträchtigt werden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist unter anderem zuständig für den Bau und die Erhaltung von rund 4.100 Kilometern Bundes- und Landesstraßen einschließlich des dazugehörenden Radwegenetzes. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur – Straßen, Radwege und ÖPNV – nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung).

Bei der Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg liefern an verkehrswichtigen Stellen auf Autobahnen und Bundesstraßen installierte Webcams jederzeit einen Eindruck von der momentanen Verkehrslage.