Pressemitteilung

B 14/K 1897: Aktuelle Informationen zur Sanierung des Brückenbauwerkes zwischen Backnang und Erbstetten (Rems-Murr-Kreis)

Sanierungsarbeiten werden am Montag, 25. September 2023, wieder aufgenommen

Brückensanierung: Arbeiter und Gerüst auf einer Baustelle

Ende Juni 2023 startete das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) die Sanierungsarbeiten auf dem Überführungsbauwerk (BW 22) im Zuge der K 1897 über die B 14. Aufgrund des unerwartet komplexen Schadensbildes mussten die Arbeiten unterbrochen werden.

Auf dem Brückenbauwerk wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Schäden am Asphalt festgestellt, die als Blasen auf der Fahrbahnoberfläche sichtbar waren. Daher war es notwendig, die geschädigte Deckschicht Anfang Juli 2023 zu ersetzen. Das Entfernen der geschädigten Deckschicht auf einer Seite der Brücke hat die Ausmaße des Gesamtschadens aufgezeigt, sodass durch weitere Untersuchungen gutachterlich geklärt werden musste, worin die Schadensursache liegt. Es fanden somit umfangreiche Untersuchungen zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes statt. Dieses konnten inzwischen abgeschlossen und mit allen Beteiligten abgestimmt werden.

Am Montag, 25. September 2023, können die Sanierungsarbeiten nun wiederaufgenommen geworden. Die Arbeiten sind in zwei Bauphasen/ -abschnitte unterteilt. Die aktuell eingerichtete Verkehrsführung mit mobiler Ampelanlage bleibt erhalten. Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts wird der Verkehr auf der anderen Seite der Fahrbahn geführt.

Die Gesamtmaßnahme soll voraussichtlich zwei Monate dauern.

Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung).

Hintergrundinformationen:

Die Schäden an der Brücke sind auf Baumängel beim damaligen Brückenbau zurückzuführen. Die notwendige Schadenssanierung fällt somit unter die Verpflichtung zur Beseitigung eines Baumangels durch den Auftragnehmer, der den damaligen Brückenbau durchgeführt hat.